Wer vor der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten wollte, für den musste zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine individuelle Vereinbarung geschlossen werden. Mit der Corona-Pandemie ist dieses Prozedere deutlich vereinfacht worden. Es reichte eine einfache Meldung aus. Dieses Prozedere läuft nun aber mit Ende August aus und bislang sah es so aus, dass man wieder zum alten System zurückkehren würde. <BR /><BR /><b>„Das ist eine wichtige Bestimmung und eine wesentliche bürokratische Vereinfachung“</b><BR /><BR />Doch nun hat der zuständige Arbeitsminister Andrea Orlando ein „Vereinfachungsdekret“ erlassen. Mit diesem wird das Arbeitsmodell Smart Working auch ab September deutlich unbürokratischer möglich sein, als dies vor Corona der Fall war. <BR /><BR />Die bisherige Verpflichtung zur individuellen Vereinbarung wird ab dem 1. September ersetzt. Das Dekret sieht nämlich vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitsministerium nur die Namen der Arbeitnehmer, sowie die Tage, in denen der Arbeitnehmer Smart Working macht, elektronisch mitteilen muss. <BR /><BR />„Das ist eine wichtige Bestimmung und eine wesentliche bürokratische Vereinfachung“, sagt Orlando laut der Tageszeitung „IlSole24Ore“. Zudem verankere man das Arbeitsmodell Smart Working mit diesem Dekret als strukturell. <BR /><BR /><b>„Es ist wichtig, dieses Arbeitsmodell zu verankern und weiterzuführen“</b><BR /><BR />Man habe sehr gute Erfahrungen mit Smart Working gemacht, so Orlando. Daher sei es wichtig, dieses Arbeitsmodell zu verankern und weiterzuführen. Mit dem neuen Dekret komme die Regierung auch der Forderung der Sozialpartner nach, die bereits im Dezember 2021 eine gesetzliche Verankerung von Smart Working gefordert haben<BR />