Die Verordnung soll Vandalenakte gegen Kunstwerke, wie sie in den vergangenen Monaten von Umwelt-Aktivisten begangen wurden, verhindern, berichtete Kulturminister Gennaro Sangiuliano. Strafen von bis zu 60.000 Euro sind als Schadenersatz vorgesehen. <BR /><BR />„Je nach Schwere der Straftat reicht die Spanne von mindestens 10.000 Euro bis zu maximal 60.000 Euro. Diese Summen kommen zu den Beträgen hinzu, zu denen die Täter letztendlich in einem Straf- oder Zivilverfahren verurteilt werden“, sagte der Minister. <h3> Schwarze Flüssigkeit in den Bernini-Brunnen vor der Spanischen Treppe</h3> Der jüngste Vorfall einer langen Serie ereignete sich am 1. April in Rom, als eine schwarze Flüssigkeit in den Bernini-Brunnen vor der Spanischen Treppe geschüttet wurde. Der Angriff auf den Brunnen in Rom sei „der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat“, hatte Kulturminister Sangiuliano betont. <BR /><BR />„Wir sind mit einem systematischen Vandalismus gegen unser künstlerisches und kulturelles Erbe konfrontiert, das absolut nichts mit Umweltschutz zu tun hat. Diejenigen, die unser kulturelles Erbe beschädigen, dürfen nicht ungestraft davonkommen, sie müssen streng bestraft werden“, erklärte der Minister. <h3> Serie von Aktionen der „Letzten Generation“</h3>Der geschwärzte Brunnen in Rom ist Teil einer Serie von Protestaktionen in ganz Europa, mit denen die Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ auf den Klimanotstand aufmerksam machen und Politiker zum schnelleren Handeln auffordern wollen. <BR /><BR /> Zuvor hatten die Aktivisten bereits zahlreiche andere Kunstwerke und Kulturstätten mit Farbe, Kartoffelpüree oder Suppe attackiert. Zudem kleben sich Mitglieder der Gruppe immer wieder auf Straßen fest und sorgen so für Verkehrsbehinderungen.