Als der Bettenstopp 2022 beschlossen wurde, gab das Land 7.000 Vorschussbetten an die Gemeinden aus und 1.000 an sich selbst. Vier Jahre später will Landesrat Luis Walcher 500 davon erstmals zuteilen. Die Betten gehen laut Landesrat nur an Hotels. <BR /><BR />Wie exklusiv berichtet, gibt es drei Hauptkriterien für die Zuweisung: Der Betrieb befindet sich in einer der 58 touristisch schwach entwickelten Gemeinden; es steht eine Betriebsübergabe an und es gibt ein nachhaltiges Betriebskonzept. <BR /><BR />Hinzu gesellen sich vier weitere Kriterien: Das Hotel hat unter 75 Betten, der Inhaber ist weniger als 41 Jahre alt, das Gebäude ist denkmalgeschützt und es werden nicht nur Hausgäste verköstigt.<BR /><BR />„Das geht für uns in Ordnung“, sagt Gemeinden-Chef Oberstaller. Allerdings sollte bei den drei Hauptkriterien ein viertes dazukommen – und zwar für das einzige in einer Örtlichkeit. „Es gibt Gemeinden, die knapp nicht mehr in die Kategorie touristisch unterentwickelt fallen, aber doch Örtlichkeiten aufweisen, in denen sich nur ein einziges Gasthaus befindet, das zu erhalten wichtig ist“, betont Oberstaller.<h3> Nun liegt die Entscheidung beim Land</h3>Längere Diskussionen gab es im Rat der Gemeinden über Art. 4 der Verordnung, die Walcher erlassen will. Demnach sollen die Betten aus dem Landeskontingent nur jenen Gemeinden zugutekommen, die „nicht über genügend Gästebetten“ verfügen. Im Klartext sind es jene, die ihre Vorschussbetten bereits zugewiesen haben. Damit werden jene Gemeinden bestraft, die bisher mit der Zuweisung Haus gehalten haben.<BR /><BR /> Das hat einerseits eine Logik, denn wo keine Nachfrage ist, braucht es auch keine Betten. „Andererseits gehen die Betten dann wieder an Gemeinden, wo etwas los ist, während nichts getan wird, den wirklich unterentwickelten Gemeinden einen kleinen touristischen Schub zu geben, den sie dringend nötig hätten“, kritisiert der Bürgermeister von Prettau, Robert Alexander Steger. Prettau verfügt derzeit über 50 Betten, aber keine Interessenten. <BR /><BR />Nun geht der Ball zurück an die Landesregierung und an den Landesrat, der die Verordnung erlässt.