Sein Fazit: Grundsätzlich möglich, aber nur wenn mehrere entsprechende gesetzliche Änderungen in Österreich vorgenommen werden. Denn: Der rot-weiß-rote Pass für die Südtiroler bleibe eine innerstaatliche Angelegenheit. Da Italien ein Abkommen, das die Doppelstaatsbürgerschaft verbiete, 2009 aufgekündigt habe und auch keine EU-Bestimmung eine solche verbiete, reiche die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes und einiger anderer Gesetze aus, erklärte Obwexer (STOL berichtete)Eine Änderung der Verfassung sei seiner Meinung nach lediglich dann notwendig, sollten die Südtiroler kein Wahlrecht erhalten. „Für Italien würde sich aber rein rechtlich nichts ändern“, so Obwexer.Theiner spricht von einer „Herzensangelegenheit“ Die Doppelstaatsbürgerschaft sehe Rechte – u.a. die Teilnahme an Wahlen auf Bundes- und Landesebene, der Zugang zu Stellen in der öffentlichen Verwaltung, Ansprüche auf soziale Unterstützung -, aber auch Pflichten, zum Beispiel den Militärdienst, den es in Österreich noch gibt, vor.„Wir haben keine sozialen Ansprüche. Es geht uns darum, eine Herzensangelegenheit der Südtiroler Volkspartei zum Ausdruck zu bringen“, so SVP-Obmann Richard Theiner. „Keine politische Mehrheit vorhanden“ Dennoch: Der rot-weiß-rote Pass bleibt umstritten und zwar dies- und jenseits der Landesgrenze. So betont der Südtirol-Sprecher der ÖVP, der Nationalratsabgeordnete Hermann Gahr, dass es derzeit gar keine politische Mehrheit für den Doppelpass gebe. Die Staatsbürgerschaft bleibe vor allem eine politische Frage. „Das Gutachten zeigt deutlich auf, dass es eine Gleichbehandlung von allen Staatsbürgern geben muss“, so Gahr gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ (TT). rb/stol