Damit der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, müssen noch die Vorgaben des Verfassungsrichter erfüllt sein, heißt es weiter. Hierfür werde die deutsche Regierung – wie von ihr angekündigt – Sorge tragen.Nach Ausfertigung der Gesetze muss die ESM-Urkunde noch endgültig ratifiziert und in Brüssel hinterlegt werden. Wann die vom deutschen Verfassungsgericht verlangte völkerrechtliche Klarstellung fertig ist und die Euro-Partner informiert werden, ist noch offen. Nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble muss Deutschland seine Vorbehalte bei der Ratifizierung nur mitteilen.In Österreich ist nach Inkrafttreten eine Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsfonds durch die Kärntner Landesregierung geplant. Dafür reicht eine einfache Mehrheit in dem von den Kärntner Freiheitlichen (FPK) dominierten Gremium aus.Gauck hatte nach der Verabschiedung der Gesetze in Bundestag und Bundesrat Ende Juni mit der Unterschrift gewartet, bis über die Eilanträge von Euro-Kritikern in Karlsruhe entschieden war. Zu den jetzt von Gauck ausgefertigten Gesetzen gehören auch die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe habe mit seinem Urteil die Voraussetzungen für die Ausfertigung geschaffen, betonte das Amt.Die Richter hatten am Mittwoch Grünes Licht für den dauerhaften Rettungsschirm ESM gegeben, aber Auflagen gemacht. So muss völkerrechtlich verbindlich festgelegt werden, dass die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt – sofern der Bundestag in Berlin keine andere Entscheidung trifft. Auch in Österreich gebe es eine entsprechende Mitsprache des Nationalrates, betonte die Regierung in Wien am Donnerstag.Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker will den ESM im Oktober starten lassen. Er wird mit 700 Milliarden Euro an Grundkapital ausgestattet. Deutschland trägt dazu rund 22 Milliarden Euro in bar und 168 Milliarden Euro in Form von Garantien bei. Österreichs Anteil am ESM wird 19,5 Milliarden Euro betragen, davon 2,2 Mrd. als eingezahltes und 17,3 Mrd. als Rufkapital (ähnlich einer Haftung).apa/dpa