Damit will die SEL AG den Landtagsabgeordneten das Recht auf Akteneinsicht, die ihnen bereits gewährt wurde, verwehren. Von den Grünen, die die Offenlegung der Verträge vor Gericht erwirkt hatten, kommt scharfe Kritik.„Die Landesregierung als Eigentümerin von 93,8 Prozent der SEL-Aktien täte gut daran, sich eindeutig gegen die Vorgehensweise der SEL auszusprechen“, so Heiss und Dello Sbarba.Die Verbohrtheit der SEL, trotz zweier Gerichtsurteile, die zur Offenlegung der Verträge zwingen, vor das Kassationsgericht zu ziehen, sei in keiner Weise nachvollziehbar. „Das Argument, dass die Sachzuständigkeit nicht bei den Verwaltungsgerichten, sondern bei den ordentlichen Gerichten liegt, dient nur als Vorwand dafür, die SEL der demokratischen Kontrolle zu entziehen. Mit den derzeitigen Urteilen des Verwaltungsgerichtes und des Staatsrates wäre die SEL nämlich auch in Zukunft verpflichtet, den Landtagsabgeordneten Rechenschaft abzulegen, ein Umstand, der für die Landesenergiegesellschaft scheinbar nur schwer erträglich ist“, schreiben die Grünen in einer Stellungnahme.Es könne nicht sein, dass die SEL - gehe es um die Transparenzbestimmungen - als privates Unternehmen auftreten wolle, bei der Finanzierung dann aber auf öffentliche Mittel zurückgreife. „Wir sind sicher, dass das Kassationsgericht die Klage der SEL AG abweisen wird“, betonen Heiss und Dello Sbarba, die von der SEL auf offiziellem Weg bereits Kopien der Verträge erhalten haben. „Wir fahren mit der Analyse der Verträge fort und haben zudem ein Gutachten des Rechtsamtes des Landtages angefordert, das Aufschluss geben soll, wie in Achtung des Gesetzes, mit den gewonnenen Erkenntnissen umgegangen werden kann“, betonen die beiden Landtagsabgeordneten.