Zeller wird eine schriftliche parlamentarische Anfrage an die italienische Regierung richten. Dorfmann hingegen hat noch am Mittwoch eine Anfrage an den zuständigen EU-Kommissar gestellt. Wie bekannt will Italien rückwirkend zum 1. Februar alle aus dem Ausland eingehenden Überweisungen mit 20 Prozent besteuern. Diese Regelung gilt nur für Privatpersonen, nicht für Unternehmen. Die Abzüge geschehen automatisch und gelten aus Steuervorauszahlung. Der Bürger kann zwar einen Antrag auf Rückerstattung des abgezogenen Geldes stellen. Dazu muss er jedoch nachweisen, dass es sich bei dem eingehenden Geld nicht um Einkünfte handelt, die versteuert werden müssen. Die Banken sollen die Nachweise der Steuerzahler überprüfen und beurteilen. "Es kann nicht sein, dass für Italien die prinzipielle Schuldvermutung gilt und dass dem Bürger indirekt Geldwäsche unterstellt wird, wenn dieser nicht im voraus seine Unschuld beweist", so Zeller und Dorfmann. "Auch ist diese Bestimmung ein klarer Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, das im Art. 63 des AEUV, den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, definiert wird", betonen Zeller und Dorfmann.