Sie werfen dem Land die Unterlassung von Amtspflichten im Bereich Schulverwaltung vor.„Die Staatsanwaltschaft soll die strafrechtliche Seite der Unterlassung von Amtspflichten im Lichte der einschlägigen Gesetze, welche die gute Verwaltungsführung und Effizienz vorschreiben, prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen“, so Eva Klotz.Die Staatsanwaltschaft solle auch prüfen, ob in Zusammenhang mit der Verwendung der Steuergelder im italienischen Schulbereich der Artikel 19 des Autonomiestatuts verletzt werde, so die Landtagsabgeordnete.