Diese Maßnahme ist in einem Änderungsantrag vorgesehen, den die Regierung in Rom im Parlament zu einem Gesetzentwurf über die Bewertung des Verhaltens von Schülern eingereicht hat. Der Text sieht vor, dass im Falle einer Verurteilung wegen Straftaten gegen das Schulpersonal neben der Zahlung von Schadensersatz ein Betrag zwischen 500 und 10.000 Euro als „finanzielle Wiedergutmachung für die Schule, der die beleidigte Person angehört“, angeordnet wird. <BR /><BR />Die Regierung befasst sich auch mit der Frage ausländischer Schüler in den Klassenzimmern. Klassen für Italienisch und Mathematik mit spezialisierten Lehrern und verstärktem Unterricht oder obligatorische außerschulische Aktivitäten zur Sprachförderung am Nachmittag: Daran denkt Bildungsminister Giuseppe Valditara zur Unterstützung ausländischer Kinder. Valditaras Idee ist es, dass jede Schule die Kompetenzen der Einwandererkinder zum Zeitpunkt der Einschulung überprüfen soll. „Dann sollten wir es den Schulen überlassen, zwischen den 3 Wegen zu wählen. Die erste Möglichkeit ist natürlich die Integration in die bestehenden Klassen, wenn das Niveau der italienischen Sprache gut ist. Wenn hingegen sehr große Defizite bestehen, sollten wir 2 alternative Lösungen in Betracht ziehen. Das ausländische Kind wird wie alle anderen in einer bestimmten Klasse untergebracht, nimmt aber am Italienisch- und eventuell auch am Mathematikunterricht in einer Begleitklasse mit spezialisierten Lehrern und verstärktem Unterricht teil“. <BR /><BR />Die andere Hypothese könnte „obligatorische außerschulische Aktivitäten zur Sprachförderung am Nachmittag“ beinhalten. „Bevor wir diese Lösungen einführen, müssen wir natürlich eine umfassende Debatte führen“, so der Minister gestern.