Die Landesregierung hat am 21. Dezember die geltende Corona-Regelung präzisiert. Dazu wurde die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 ergänzt, mit dem das Land Südtirol die Corona-Vorgaben an die Südtiroler Bedürfnisse anpasst. Der entsprechende Beschluss wurde am heutigen Donnerstag publiziert.
Weiterhin Screenings an Schulen
Eine weitere Dringlichkeitsmaßnahme hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am gestrigen Mittwoch unterzeichnet. In dieser Verordnung Nr. 38 geht es um die Weiterführung der freiwilligen Corona-Tests an Schulen. Dadurch können mögliche Infizierte in den Schulen schnell ausfindig gemacht werden.
Mit der verabschiedeten Verordnung werden die Screenings mit Nasenfügeltests an den Schulen auf allen Schulstufen bis zum 31. März verlängert.
Regeln für den Mensabetrieb präzisiert
Die Anlage A beinhaltet generelle Vorschriften und spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren. Diese werden im Zusammenhang mit der epidemiologischen Entwicklung ständig aktualisiert.
Diesmal wurden Details zu den Mensen und anderen Bereichen festgelegt. In der Anlage A ist nun unter anderem festgeschrieben, dass Gastronomiebetriebe, die Mensadienste für Unternehmen anbieten, in gemischten Situationen (öffentliches Restaurant und Mensadienst) die 2G-Regel (Genesen oder Geimpft) einhalten müssen. Findet der Mensabetrieb in einem eigenen Raum statt, gilt die weniger strenge 3G-Regel.
Weiters wurden die bereits mit Verordnung des Landeshauptmannes erlassenen Vorschriften zu 2G-Regel und 3G-Regel in die Anlage A übernommen und die geltenden Bestimmungen koordiniert.
Die am Dienstag von der Landesregierung genehmigte neue Anlage A wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und ist auf der Webseite des Landes zu den Beschlüssen der Landesregierung abrufbar.