Die Landesregierung hat am 21. Dezember die geltende Corona-Regelung präzisiert. Dazu wurde die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 ergänzt, mit dem das Land Südtirol die Corona-Vorgaben an die Südtiroler Bedürfnisse anpasst. Der entsprechende Beschluss wurde am heutigen Donnerstag publiziert.<BR /><BR /><b>Weiterhin Screenings an Schulen</b><BR /><BR />Eine weitere Dringlichkeitsmaßnahme hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am gestrigen Mittwoch unterzeichnet. In dieser Verordnung Nr. 38 geht es um die Weiterführung der freiwilligen Corona-Tests an Schulen. Dadurch können mögliche Infizierte in den Schulen schnell ausfindig gemacht werden. <BR /><BR />Mit der verabschiedeten Verordnung werden die Screenings mit Nasenfügeltests an den Schulen auf allen Schulstufen bis zum 31. März verlängert.<BR /><BR /><b>Regeln für den Mensabetrieb präzisiert</b><BR /><BR />Die Anlage A beinhaltet generelle Vorschriften und spezifische Maßnahmen für unterschiedliche Sektoren. Diese werden im Zusammenhang mit der epidemiologischen Entwicklung ständig aktualisiert. <BR /><BR />Diesmal wurden Details zu den Mensen und anderen Bereichen festgelegt. In der Anlage A ist nun unter anderem festgeschrieben, dass Gastronomiebetriebe, die Mensadienste für Unternehmen anbieten, in gemischten Situationen (öffentliches Restaurant und Mensadienst) die 2G-Regel (Genesen oder Geimpft) einhalten müssen. Findet der Mensabetrieb in einem eigenen Raum statt, gilt die weniger strenge 3G-Regel.<BR /><BR />Weiters wurden die bereits mit Verordnung des Landeshauptmannes erlassenen Vorschriften zu 2G-Regel und 3G-Regel in die Anlage A übernommen und die geltenden Bestimmungen koordiniert.<BR /><BR />Die am Dienstag von der Landesregierung genehmigte neue Anlage A wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und ist auf der <a href="https://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-downloads-dokumente-zum-herunterladen.asp?publ_cate_id=22328" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Webseite des Landes zu den Beschlüssen der Landesregierung</a> abrufbar.