Bei „erworbenen“ Rechten handelt es sich um vor dem Jahr 2022 bestehende, aber noch nicht verbaute Tourismuszonen.<BR /><BR />Dominik Oberstaller, Präsident des Rates der Gemeinden, erklärte auf Anfrage, dass die Liste der 56 Gemeinden nicht diskutiert wurde: „Wir hatten vorgeschlagen, allen Gemeinden die Möglichkeit der Verlängerung einzuräumen, was auf politischer Ebene keine Mehrheit fand.“<h3> „Besondere Gegebenheiten berücksichtigen“</h3>Stattdessen befasste sich das Gremium mit wichtigen Details. Laut Rat der Gemeinden sollten bei der Ausweisung von Wohnmobil-Stellplätzen nicht zwei Betten je Stellplatz verrechnet und dem Bettenkontingent angelastet werden: „Alle sind gegen das wilde Campieren, also sollten wir die Ausweisung von Stellplätzen nicht erschweren.“<BR /><BR />Der Präsident des Rates der Gemeinden sagte, dass man der Landesregierung zudem empfohlen habe, besondere Gegebenheiten zu berücksichtigen.<h3> Verlängerung wird nun im Landtag behandelt</h3>„Wenn ein Bauwerber in einer ausgewiesenen Tourismuszone bisher nicht bauen konnte, weil das Verwaltungsverfahren ohne sein Verschulden andauert, ist das anzuerkennen“, erklärte Dominik Oberstaller. Als Beispiele nannte er Verschleppungen bei der Genehmigung von Durchführungs- und Gefahrenzonenplänen oder UVP-Verfahren: „Falls ein Bauwerber sein Recht aufgrund von Verzögerungen beim behördlichen Ablauf nicht ausüben kann, muss das berücksichtigt werden.“ Sonst drohten Gerichtsverfahren, die für die Gemeinden wiederum zur Belastung werden könnten, meinte Oberstaller.<BR /><BR />Die Verlängerung wird nun im Landtag behandelt – mit positivem Gutachten des Rates der Gemeinden und den genannten Empfehlungen.