Bereits ab 1. Januar ist es soweit: „Für die Online-Veröffentlichungen der Beschlüsse gelten die gleichen Regeln wie für den Aushang an den Amtstafeln“, so Schuler. Das heißt, die Beschlüsse müssen für dieselbe Dauer online gestellt werden. Sollte eine Verwaltung über keine eigene Webseite verfügen, kann die Veröffentlichung auch über die Webseite anderer öffentlicher Verwaltungen oder öffentlicher Körperschaften und deren Vereinigungen erfolgen.„Der Südtiroler Gemeindenverband wird jenen Gemeinden, die über keine eigene Webseite verfügen die Möglichkeit bieten, ihre Verwaltungsakte auf seiner Homepage zu veröffentlichen, wobei Datum und Dauer der Veröffentlichungen nachgewiesen werden können und das entsprechende Schutzniveau garantiert wird“, so Schuler.