Eine Partei hat nach Gesprächen bereits beschlossen, nicht anzutreten. Andere Parteien und Listen hingegen führen noch Gespräche, wie es auf Nachfrage heißt. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126314_image" /></div> <BR />Sicher nicht antreten werden die Freiheitlichen, wie Parteichef <b>Roland Stauder</b> (im Bild) erklärte. „Es hat Gespräche gegeben, aber wir werden in Bozen nicht kandidieren.“ Man habe mit verschiedenen politischen Kräften geredet, eine gemeinsame Kandidatur habe sich aber nicht ergeben. „In verschiedenen Gemeinden werden wir mit Bürgerlisten oder Dorflisten zusammenarbeiten, auf denen unsere Kandidaten vertreten sein werden. Das gilt aber nicht für Listen anderer Parteien. Konkret gesagt, sind wir von Vertretern der SVP angesprochen worden, ob wir in Bozen auf der Liste der Volkspartei kandidieren. Nach internen Sondierungen dazu haben wir als Freiheitliche beschlossen, das nicht zu machen“, betonte Stauder.<BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126317_image" /></div> <BR /><BR />Bei der Süd-Tiroler Freiheit ist „die Frage, ob und in welcher Form wir antreten, noch nicht geklärt“, betont <b>Sven Knoll</b> (im Bild). Derzeit gebe es Gespräche mit anderen deutschsprachigen Parteien, „um zu sehen, ob man in Bozen etwas Gemeinsames auf die Beine stellt oder ob wir überhaupt kandidieren oder aber jemanden unterstützen“, so der Landtagsabgeordnete. „Bozen ist aufgrund der Zusammensetzung der Sprachgruppen und der Bündnisse, die man eingehen muss, um überhaupt eine Chance zu haben, in den Gemeinderat gewählt zu werden, ein Sonderfall“, unterstrich er. <BR /><BR /><BR /> „Würde die Süd-Tiroler Freiheit eigenständig kandidieren, bräuchte es einen eigenen Bürgermeisterkandidaten, was in Bozen sicherlich schwierig ist. Würde meine Partei einen anderen Bürgermeisterkandidaten unterstützen, bräuchte es auch die Bereitschaft dieses Kandidaten, auf einzelne Programmpunkte einzugehen, die uns wichtig sind. Unsere Wähler müssten sich ja auch thematisch wiederfinden. Das ist noch abzuklären“, so der 45-Jährige. Programmatisch sei die deutsche Schule für die Süd-Tiroler Freiheit bei den Gesprächen ein wichtiges Thema. Das gelte auch für die Förderung der deutschsprachigen Vereine in Bozen und für die Frage der Sicherheitspolitik in der Stadt. Die Entscheidung, ob und in welcher Form die Süd-Tiroler Freiheit an den Gemeinderatswahlen antrete, treffe aber in jedem Fall die Ortsgruppe Bozen.<BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126320_image" /></div> <BR />„Die Gespräche laufen noch“, betonte dazu <b>Peter Brachetti</b> (im Bild) von der Ortsgruppe Bozen der Süd-Tiroler Freiheit. „Deshalb haben wir uns noch nicht festgelegt.“ Die Entscheidung, ob seine Partei kandidiere, ob sie gegebenenfalls eigenständig antrete oder eine andere Partei unterstütze, „wird innerhalb der beiden kommenden Wochen fallen“, so Brachetti.<BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126323_image" /></div> <BR />Noch unklar ist, ob der Landtagsabgeordnete <b>Thomas Widmann</b> (im Bild) mit einer eigenen Liste antritt. Widmann, der in den vergangenen Wochen Gespräche geführt hat, war telefonisch für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der langjährige SVP-Landessekretär, SVP-Landtagsabgeordnete und Landesrat war bei den vergangenen Landtagswahlen mit der Liste „Für Südtirol mit Widmann“ angetreten und in das Landesparlament gewählt worden.<BR /><BR /><BR />Ob die Gemeinderatswahlen tatsächlich am 4. Mai stattfinden werden, hängt von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Trient ab, das heute über einen Rekurs gegen den Wahltermin entscheidet.<BR /><h3> Alles noch offen</h3><BR />Die Richter müssen über den Rekurs einer Gruppe von Bürgermeistern und Gemeindereferenten im Trentino entscheiden, die eine verkürzte Amtsdauer nicht hinnehmen wollen: Die Bürgermeister und Referenten sehen sich eines Teiles ihrer Amtszeit von 5 Jahren um mehrere Monate beraubt. Denn 2020 wurde Covid-bedingt erst am 20. und 21. September gewählt, die für 3. Mai 2020 angesetzte Wahl wurde wegen der gesundheitlichen Risiken aufgrund von Menschenansammlungen um über 4 Monate verschoben. Die Kläger fordern deshalb vom Verwaltungsgericht, dass das Dekret, mit dem der 4. Mai 2025 als Wahltermin festgelegt wird, einstweilig ausgesetzt wird – zudem solle der Fall an den Verfassungsgerichtshof weitergeleitet werden, damit die Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Termins und der verkürzten Amtszeit geklärt werden. Die Bürgermeister wollen ihr passives Wahlrecht geschützt wissen – die Verkürzung der 5-jährigen Amtszeit sei nicht rechtens.