Der SVP-Ausschuss war am Montagabend einberufen, um die Weichen für die SVP-Landesversammlung am 22. März in Meran zu stellen. Was selbst viele Mitglieder der Parteileitung gestern noch nicht wussten: Erstmals geht die Landesversammlung nicht am Vormittag, sondern erst ab 16 Uhr über die Bühne. <BR /><BR />Eine Verlegenheitslösung, weil der Kursaal nur am 22. März verfügbar war und folglich der Aufbau von Bühne und technischer Anlagen erst am Morgen beginnen kann.<h3> SVP-Beschluss: Nach 3 Amtszeiten ist Schluss</h3>Dies wird aber nicht die einzige Verlegenheitslösung des Tages sein. 25 SVP-Bürgermeister in der 3. Amtsperiode können mit dem im Dezember vom Regionalrat genehmigten neuen Gesetz ein viertes Mal antreten. Etliche werden auf den Kandidatenlisten zu finden sein, die bis 18. März zu hinterlegen sind. <BR /><BR />Rechtlich ist die Sache astrein, parteirechtlich allerdings nicht. Aufrecht ist nämlich noch immer ein Beschluss der Landesversammlung, wonach in der SVP für alle Bürgermeister nach 3 Amtsperioden Schluss ist.<h3> Kein Mandatslimit bei dieser Wahl</h3> „Der Parteiausschuss hat die Wahlordnung unter der Bedingung genehmigt, dass diese auf der Landesversammlung ratifiziert und das Mandatslimit für diese eine Wahl ausgesetzt wird“, sagt Obmann Dieter Steger. Dies werde in Meran erfolgen. <BR /><BR />Um für Rechtssicherheit zu sorgen, hatte die SVP im Dezember keine andere Möglichkeit, als in Sachen Mandatslimit das Staatsgesetz zu übernehmen. Gearbeitet werde aber weiter an einer Durchführungsbestimmung, die autonome Spielräume sichern soll.<BR /><BR /> Indem die parteiinterne Mandatsbeschränkung ein Jahr außer Kraft gesetzt wird, schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe: Es herrscht Klarheit für die Wahl am 4. Mai. Es gibt keinen Stunk zwischen Befürwortern und Gegnern des Mandatslimits. Und die SVP benachteiligt sich mit strengeren Regeln nicht selbst, da Betroffene sonst vielleicht auf anderen Listen angetreten wären.