„Das Thema muss auf europäischer Ebene diskutiert werden“, hieß es in Regierungskreisen in Rom. Italien und Dänemark fordern vom Gerichtshof eine einheitliche Liste der sicheren Herkunftsländer der Migranten. Ausländer, die aus diesen sogenannten sicheren Länder stammen, sollen in Europa künftig keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.<BR /><BR />Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen EU-weit als sichere Drittstaaten gelten: Diese erste, EU-weit gültige Liste hatte die EU-Kommission im April vorgeschlagen. Damit sollen Verfahren beschleunigt werden, weil Asylanträge aus diesen Ländern nur geringe Erfolgschancen haben. <BR /><BR />Einige Mitgliedstaaten, darunter Italien, verfügen bereits über nationale Listen sicherer Herkunftsstaaten. Eine verpflichtende EU-Liste soll diese ergänzen und eine einheitlichere Anwendung ermöglichen. Italien und Dänemark fordern jetzt zusammen eine Stellungnahme des EGMR in Sachen sichere Länder.<BR /><BR /> Zwei Regelungen des im Juni 2026 in Kraft tretenden Asyl- und Migrationspakts will die EU inzwischen früher umsetzen. So sollen Asylanträge von Antragstellenden, die wahrscheinlich unbegründet sind, beschleunigt bearbeitet werden können. Die Anträge von Staatsangehörigen aus sicheren Herkunftsländern sollen laut Kommissionsvorschlag rascher bearbeitet werden - mit einer Höchstdauer von drei Monaten, statt normalerweise sechs Monaten.