Landesrat Widmann hofft, mit diesem neuen Anlauf mehr Genossenschaften als bisher erreichen zu können: „Bisher hat erst ein kleiner Teil der Anspruchsberechtigten die Förderung beantragt.“ Die Landesregierung hatte für die Unterstützungsmaßnahme am 27. Juli rund zwei Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt; die entsprechenden Richtlinien hatte man zusammen mit den Genossenschaftsverbänden ausgearbeitet. Der Grund: Genossenschaften seien in Krisensituationen stärker unter Druck, da sie aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht gewinnorientiert arbeiten, meist kleinstrukturiert sind und ein geringes Eigenvermögen haben. <BR /><BR />Anspruchsberechtigt sind derzeit aktive Genossenschaften, die im Landesregister eingetragen sind und ihre Tätigkeit vorwiegend in Südtirol ausüben. Als Voraussetzung zählt weiters ein Umsatzerlös von mindestens 20.000 Euro im Jahr 2020 (10.000 Euro bei Start-Ups) und ein Rückgang des Produktionswertes von mindestens 20 Prozent im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr (mit Ausnahme der Start-up-Genossenschaften, die keinen Umsatzeinbruch nachweisen müssen).<BR /><BR /><b>Mit anderen Covidhilfen nicht vereinbar</b><BR /><BR />Genossenschaften, die Zugang zu anderen Covid-Unterstützungen in den Bereichen Wirtschaft oder Landwirtschaft haben, sowie Sozialgenossenschaften Typ B, die von der Abteilung Soziales unterstützt werden, können von der Maßnahme nicht Gebrauch machen. Ausgeschlossen sind auch die Gesellschaften für wechselseitige Unterstützung, die Wohnbaugenossenschaften und Genossenschaften für den Bau von Parkplatzanlagen sowie Raiffeisenkassen und Garantiegenossenschaften (Confidi).<BR /><BR /><b>Anträge bis 15. Oktober möglich</b><BR /><BR />Die Förderungen richten sich nach dem Umsatzerlös der Genossenschaft und reichen von 3000 bis 15.000 Euro. Anträge können bis spätestens 15. Oktober 2021 beim Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens eingereicht werden.<BR />