Wie berichtet, hatte die Bewegung Süd-Tiroler Freiheit im Herbst 2013 ihre Briefe fürs Selbstbestimmungsreferendum mit dem günstigeren Posttarif für Wahlwerbung verschickt. So war der Vorwurf geboren worden, die Bewegung habe die billigeren Posttarife missbraucht.Die Süd-Tiroler Freiheit wiederum hatte stets betont: Das Selbstbestimmungsreferendum war auch Wahlwerbung, wenn auch nicht nur. Selbstbestimmungsreferendum und Wahlkampf waren eng miteinander verknüpft. Die Vorwürfe seien deshalb „völlig aus der Luft gegriffen und nachweislich falsch“.Oberstaatsanwalt Guido Rispoli scheint dies ähnlich zu sehen: Er hat die Archivierung des Strafverfahrens beantragt. In einer ersten Stellungnahme am Donnerstag reagiert die Bewegung „mit Genugtuung“ auf diese Neuigkeiten. Nun müsse noch der zuständige Untersuchungsrichter über die Einstellung des Verfahrens entscheiden.stol