Mittwoch, 19. August 2020
Gericht in Rom lehnt Einspruch von Disko-Betreibern ab
Ein Verwaltungsgericht in Rom hat am Mittwoch einen Einspruch der Betreiber von Tanzlokalen gegen das Verbot der italienischen Regierung abgelehnt, Diskotheken aus Sorge um die Verbreitung des Coronavirus zu schließen. Der Regierungserlass, mit dem Diskos bis 7. September geschlossen werden, sei rechtskonform, urteilte das Gericht.

Italiens Diskotheken und Tanzlokale bleiben vorerst bis Anfang September geschlossen. - Foto: © shutterstock