„Diese Reform des Sexualstrafrechts ist ein entscheidender Fortschritt zum besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Willensfreiheit von Frauen. Sie modernisiert das Strafrecht und bringt Italien in Einklang mit europäischen Standards“, so Gebhard.<BR /><BR />Nach ihren Worten bedeutet die Gesetzesänderung sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich einen tiefgreifenden Wandel. „Die Gesetzesänderung markiert einen grundlegenden kulturellen und rechtlichen Paradigmenwechsel“, erklärt Renate Gebhard. Künftig soll in Verfahren wegen des Vorwurfs sexueller Gewalt die Frage, ob eine Frau einem Geschlechtsakt zugestimmt hat oder nicht, noch klarer im Mittelpunkt stehen.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1240203_image" /></div> <BR /><BR />„Die Frage, ob eine Frau einem Geschlechtsakt zugestimmt hat oder nicht, wird künftig im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens zur Klärung ob die Straftat der sexuellen Gewalt vorliegt oder nicht, stehen und eindeutiger und mit weniger Interpretationsspielräumen zu beurteilen sein. Die Einwilligung muss in Zukunft nämlich ausdrücklich, freiwillig und aktuell, sprich für die gesamte Dauer des Geschehens erteilt werden und gegeben sein“, so Gebhard.<BR /><BR />Bislang musste in der Regel nachgewiesen werden, dass ein Opfer sich körperlich gewehrt oder Widerstand geleistet hatte, um ein „Nein“ zu belegen. <BR /><BR />Gebhard hebt hervor, dass dieses Prinzip nun umgekehrt werde: „Mit der nun beschlossenen Reform wird dieses Prinzip umgekehrt: Ohne eine klare, ausdrückliche Zustimmung gilt die Handlung als nicht einvernehmlich und somit als sexuelle Gewalt.“ Dieses Verständnis entspreche nicht nur der Istanbuler Frauenrechts-Konvention, betont Gebhard, sondern auch der gefestigten Rechtsprechung des Höchtsgerichtes, die die Kriterien sexueller Gewalt immer präziser gefasst habe.<BR /><BR />Als politisches Signal wertet Gebhard zudem, dass die Abgeordnetenkammer das Gesetz parteiübergreifend und einstimmig genehmigt hat. Für das Inkrafttreten der Reform ist nun noch die Zustimmung des Senats erforderlich.<BR /><BR />„Mit dieser Gesetzesreform wird jede Frau ein Stück besser geschützt, ein klares Bekenntnis zu einer gerechteren, respektvolleren und sichereren Gesellschaft – für Frauen und für uns alle“, so die SVP- Abgeordnete.