Die Voraussetzungen lauten: Bauer oder in der Landwirtschaft tätig sein und eine landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen, die heute von der Landesregierung festgelegt wird. „Und dabei gibt es keine Skonti“, sagt Landesrat Luis Walcher.<BR /><BR />Seit Juni dürfen geschlossene Höfe in Südtirol nur mehr mit Genehmigung der örtlichen Höfekommission erworben werden. Kaufen darf, wer entweder als selbstbewirtschaftender Bauer tätig ist, in der Landwirtschaft beruflich arbeitet oder eine frühere Berufserfahrung in der Landwirtschaft nachweisen kann. Festzustellen, ob die erworbene Erfahrung reicht, obliegt den Höfekommissionen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-71341449_quote" /><BR /><BR />Voraussetzung Nummer zwei ist eine entsprechende Ausbildung. Die Durchführungsverordnung erlässt die Landesregierung heute auf Antrag von Luis Walcher. Verlangt werden ein akademischer Titel oder Diplom einer Fachhochschule im Bereich Land-, Forstwirtschaft und Ernährungswissenschaft oder eine Matura an landwirtschaftlichen Oberschule bzw. Fachschule für Land- oder Hauswirtschaft. <BR /><BR />Wer beides nicht aufweist, muss den Junglandwirte-Kurs (150 Einheiten) „im Moment des Kaufes absolviert haben, sonst gibt es keinen Vermerk des Notars“, sagt Walcher. Eine Übergangsfrist, innerhalb der man den Kurs nach Kauf nachholen kann, gibt es nicht. „Sonst wird Schindluder getrieben“, so Walcher.<h3> Für 7.000 freie Höfe gelten die Auflagen nicht</h3> Es gibt in Südtirol 7.000 freie Höfe, für die die Auflagen nicht gelten. Jeder Käufer eines geschlossenen Hofes muss jetzt aber eine natürliche Person sein. <BR /><BR />„Der Kauf durch Gesellschaften ist nicht mehr zulässig. Damit wird unterbunden, dass ein Teilhaber zwar die Voraussetzungen erfüllt, dann aber aus der Gesellschaft austritt und nur mehr der Teilhaber ohne Voraussetzung übrig bleibt“.