Rechtsanwalt Andreas Widmann* sieht die Gefahr, dass entweder ein schlecht gemachtes und über das Ziel hinaus schießendes oder gar kein Gesetz zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen, Homo- und Transsexuelle verabschiedet wird.<BR /><BR /><BR /><BR />Das erklärte Ziel der Gesetzesinitiative ist es, Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts, des „Gender“ der sexuellen Orientierung, der „Gender Identität“ sowie von Behinderung vorzubeugen beziehungsweise diese zu bestrafen.<BR /><BR />Zwar gibt es auch die Auffassung, das geltende Strafrecht stelle bereits genügend Instrumente zur Verfolgung von Gewalt und ihrer Anstiftung bereit, doch herrscht ein ziemlich breiter Konsens über die Notwendigkeit, die bereits von der sogenannten „Legge Mancino“ von 1993 als besonders strafwürdig qualifizierten rassistischen, ethnischen, religiösen und nationalen Bewegründe um solche des Geschlechts und der sexuellen Selbstbestimmung zu ergänzen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-49715260_quote" /><BR /><BR /><BR />Der Entwurf hat die Abgeordnetenkammer bereits passiert und würde mit der Zustimmung des Senats zum Gesetz; nimmt der Senat hingegen Änderungen vor, so müsste der Entwurf zurück in die Kammer. Das wollen PD, 5 Sterne und die übrigen Linksparteien auf jeden Fall vermeiden und wischen daher sämtliche Einwände an der konkreten Formulierung der Gesetzesvorlage vom Tisch.<BR /><BR />Dabei kommt diese Kritik aus sehr heterogenen Quellen. Nicht nur hat der Vatikan mit einer diplomatischen Note auf die mögliche Verletzung des im Konkordat verankerten Rechts auf freie Religionsausübung hingewiesen, sondern auch feministische und homosexuelle Interessensvertretungen haben starke Vorbehalte gegen Teile des Gesetzes geäußert. Von den prominenten Kritikern seien, stellvertretend für viele, nur der liberale ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs Giovanni Maria Flick und der Mathematiker und bekennende Atheist Piergiorgio Odifreddi erwähnt.<BR /><BR />Bei aller gebotenen Differenzierung kann man im Wesentlichen diese Kritiken unter 3 Aspekten zusammenfassen:<BR /><BR />1. Die <b>Gleichstellung des „Gender“</b> als soziales – im Gegensatz zum biologischen – Geschlecht mit diesem und mit der (homo-)sexuellen Orientierung (Art. 1): <BR /><BR />Hier wird vorgebracht, dass die sogenannte Gendertheorie zumindest derzeit noch den Status einer Theorie hat und nicht einer unbestreitbaren Tatsache; ohne die notwendige gesellschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Diskussion könne sie nicht in ein Gesetz gegossen werden. <BR />Die Einführung dieser Kategorie in das Gesetz verbessere die Situation der von realer Gewalt betroffenen Frauen und Homosexuellen nicht. Im Gegenteil, sie enthalte die Möglichkeit der völlig freien Selbstdefinition des Geschlechts, unabhängig von den biologischen Fakten, ein hohes Missbrauchspotenzial: eine solche Entwicklung sei zum Beispiel in Kalifornien im Strafvollzug bereits zu beobachten, wo sich biologisch männliche Häftlinge als Frauen deklarieren und eine Verlegung in den Frauentrakt beantragen. Weitere Möglichkeiten für Missbrauch liegen auf der Hand.<BR /><BR /><BR />2. Die faktische <b>Einschränkung der Meinungsfreiheit</b> (Art. 4): <BR /><BR />Die Meinungsfreiheit ist von der Verfassung garantiert. Diese Garantie bedarf keiner weiteren Durchführung durch ein Gesetz. Ihre Grenze findet sie dort, wo die Meinungsäußerung selbst die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt (Art. 594ff StGB, Beleidigung, Verleumdung), die demokratische Grundordnung gefährdet oder zu Straftaten aufruft. In einer in der Gesetzgebung beispiellosen Weise stellt hingegen Art. 4 des Entwurfs die freie Äußerung von Meinungen und Überzeugungen zu diesem Themen scheinbar – und unnötigerweise – unter Schutz, um sie gleich darauf wieder auf die Fälle einzuschränken, wo diese „auf legitime Weise“ erfolgen und „nicht geeignet sind, eine konkrete Gefahr für die Begehung diskriminierender oder gewaltsamer Handlungen herbeizuführen“.<BR />Nachdem der Aufruf zur Diskriminierung und zur Gewaltanwendung ja bereits unter Strafandrohung steht, führt diese Bestimmung eine zusätzliche Beschränkung der Meinungsfreiheit im Vorfeld und noch unterhalb der Schwelle des Aufrufs zur Gewalt und ihrer Vorbereitung ein. Der Vatikan sieht in dieser Formulierung eine Gefährdung der Freiheit der Predigt und Lehre, Giovanni Maria Flick wiederum kritisiert die Unklarheit und Redundanz, wenn zum Beispiel „legitime Handlungen“ außer Strafe gestellt werden, was juristisch völliger Nonsens ist.<BR /><BR /><BR />3. Die Einführung eines <b>verpflichtenden Aktionstags</b> (Art. 7): <BR /><BR />Mit Art. 7 soll ein nationaler Aktionstag eingeführt werden, bei dem auch die Schulen nicht nur die Homophobie etc. thematisieren, sondern auch die „Kultur des Respekts, der Inklusion und den Abbau von Vorurteilen usw.“ auch in Bezug auf die „Gender Identität“ fördern sollen. Darin sieht nicht nur der Vatikan, sondern es sehen auch andere Träger von Bildungsinstitutionen und liberale Kreise einen Eingriff in die Meinungs- und Lehrfreiheit. <BR />Ein sachliche Diskussion mit dem Ziel der Verbesserung des Gesetzestexts scheint in dieser Situation unmöglich. Das Thema ist für die meisten Parteien ideologisch aufgeladen, und taktische Erwägungen überwiegen sachliche Argumente.<BR />Bleibt es bei dieser Verhärtung, so wird entweder ein schlecht gemachtes und über das Ziel hinaus schießendes oder gar kein Gesetz zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen, Homo- und Transsexuelle verabschiedet.<BR /><BR />Diesem Spiel und jeder rein ideologischen Festlegung sollte sich die SVP verweigern und auf einer sachlichen, parlamentarischen Diskussion zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs bestehen. Das ist sie, nach meiner Meinung, ihrem Anspruch als Sammelpartei der Südtiroler, als pragmatische und wertegebundene Partei der Mitte schuldig. <BR /><BR /><i>* Dr. Andreas Widmann ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei von Dr. Gerhard Brandstätter in Bozen und am Obersten Gerichtshof zugelassen. Außerdem ist er Mitglied in Aufsichtsräten, im Schiedsrat der Handelskammer und im Parteiausschuss der SVP.</i><BR /><BR />