In der zuständigen Senatskommission wurden am Mittwoch der renommierte Rechtsprofessor Gian Luigi Gatta und der Strafrechtsexperte Guido Camera angehört. Beide Juristen betonten bei der Befragung, dass der von Unterberger ausgearbeitete Vermittlungstext – obwohl im Detail noch verbesserungswürdig – Frauen im Ernstfall sogar besser schützen würde als jener Entwurf, der bereits die Abgeordnetenkammer passiert hat.<h3> Kein Ausweg mehr durch „falsch verstandene“ Einwilligung</h3>Ein zentraler Punkt von Unterbergers Entwurf ist die juristische Definition der Einwilligung. Bisher dient die Verteidigungsstrategie, das „Nein“ oder das fehlende Einverständnis des Opfers schlichtweg „missverstanden“ zu haben, vor Gericht allzu oft als Schlupfloch, um einer Verurteilung wegen Vergewaltigung zu entgehen.<BR /><BR />Professor Gatta erklärte dazu, dass Unterbergers Text die „Erkennbarkeit“ des fehlenden Konsenses in den Fokus rückt. Dadurch wird das Delikt – das eigentlich als reines Vorsatzdelikt eingestuft ist – um ein fahrlässiges Element erweitert.<BR /><BR />„Die Einführung dieses Fahrlässigkeitselements würde genau jene Situationen verhindern, in denen die Verteidigung, die Einwilligung des Opfers falsch interpretiert zu haben, zu einer bequemen Ausrede wird, um Verurteilungen zu entgehen“, stellt Unterberger klar. Künftig würde es rechtlich schwer wiegen, wenn der Täter unter Anwendung normaler Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die Frau mit dem sexuellen Akt nicht einverstanden war.<BR /><BR />Ein weiterer Schwachpunkt des aktuellen Entwurfs der Abgeordnetenkammer wurde durch den Strafrechtler Guido Camera aufgezeigt: Dort fehlt eine konkrete Auflistung von Situationen, in denen Frauen gar keine Möglichkeit haben, ihr fehlendes Einverständnis zu äußern.<BR /><BR />Unterbergers Text sieht hier eine klare Liste von Tatbeständen vor. Dazu gehören Situationen, in denen Täter die Überrumpelung, die körperliche Immobilität oder die Schockstarre eines Opfers schamlos ausnutzen. Camera unterstrich im Senat, wie wichtig die Aufnahme dieser Punkte für einen wirksamen Opferschutz ist.<BR /><BR />„Ich hoffe sehr, dass gewisse prinzipielle Widerstände nun aufgegeben werden, um die beste Lösung für den Schutz von Frauen zu finden“, erklärte die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat abschließend in einer Aussendung.