Der Gesetzentwurf sieht für die Hauptwohnung in der Größe von 110 Quadratmetern einen Mindestfreibetrag vor, die Gemeinden können nachbessern. Für Familien mit mehr als vier Personen gibt es zusätzliche Freibeträge.Vorgesehen sind auch Erleichterungen für Betriebe, für die der Hebesatz um ein Viertel verringert wird. Für Gewerbeimmobilien, mit Ausnahme der Landwirtschaft, wird ein Hebesatz von 0,56 Prozent vorgesehen. Der Hebesatz für Privatzimmervermieter (bisher 0,76 Prozent) und Urlaub auf dem Bauernhof (bisher 0,2 Prozent) wurde auf 0,3 Prozent vereinheitlicht. Der Entwurf beziffert die Mindereinnahmen der Gemeinden durch die Steuersenkungen für das laufende Jahr auf 55 Mio. Euro, wovon das Land ihnen 45 vergüten wird.Der III. Gesetzgebungsausschuss hat an diesem Entwurf einige Änderungen vorgenommen, unter anderem eine generelle Erhöhung des Freibetrags auf die Hauptwohnung sowie eine zusätzliche Erhöhung von 50 Euro pro Kind ab dem dritten. Der Landtag hat den Gesetzentwurf mit 19 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und 13 Enthaltungen genehmigt.