Der von Regionalassessorin Margherita Cogo vorgeschlagene Gesetzestext übernimmt die im sogenannten Brunetta-Gesetz enthaltenen Grundsatzbestimmungen zu Optimierung der Produktivität im öffentlichen Dienst und zur Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltungen. Laut dem Gesetzentwurf stehen Entscheidungen bezüglich der Organisation der Ämter und der Arbeitsverhältnisse ausschließlich den Verwaltungsorganen, d.h. den leitenden Beamten, also den Gemeindesekretären und den Verantwortlichen der Diensteinheiten zu.Das, sofern die jeweilige Gemeindesatzung nicht den politischen Organen Verwaltungsbefugnisse zuerkennt. Die Organisation der Ämter wird also zur Gänze aus den Kollektivvertragsverhandlungen ausgeklammert und gesetzlich, sowie mit Verordnungen oder Verwaltungsakten der Gemeinde geregelt. Die Verwaltungsorgane sollen künftig für die Realisierung der vom Gemeindeausschuss mit Haushaltsvollzugplan oder mit einem anderen Ausrichtungsakt festgesetzten Verwaltungsziele zuständig sein. Die Festlegung der mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Rechte und Pflichten ist den Kollektivvertragsverhandlungen weiterhin überlassen. Mit Kollektivvertrag – auch auf dezentraler Ebene – werden außerdem die zusätzlichen Besoldungselemente zuerkannt. In Sachen Transparenz werden die Gemeinden aufgrund der neuen Bestimmungen dazu verpflichtet, in aufgeschlüsselter Form die Daten über die kollektivvertragliche Besoldung des Gemeindesekretärs und der leitenden Beamten sowie über die Abwesenheiten der Bediensteten bekanntzugeben. Ferner dürfen die Körperschaften ihren ehemaligen Bediensteten, die eine Dienstaltersrente beziehen, für fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden keine Aufträge erteilen.Was die Geschlechtergleichstellung anbelangt, müssen die örtlichen Körperschaften mit einer Bevölkerung von über 30.000 Einwohnern alle fünf Jahre einen Plan zur Förderung der Geschlechtergleichstellung erstellen. Bei Erstanwendung ist der Plan innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes zu verabschieden. Der Plan soll die Verwaltungen dazu verpflichten, innerhalb vorgegebener Fristen und durch genau definierte Organisationsmaßnahmen die Benachteilung des unterrepräsentierten Geschlechts stufenweise abzubauen.Der Gesetzestext befasst sich auch mit den Gemeindesekretären: An erster Stelle wird die Einstufung der Sekretariatssitze der in der Provinz Trient neu errichteten Gemeinschaften geregelt. Es folgen einige Änderungen zu den Bestimmungen betreffend die Wettbewerbe, die Vertretung und die zeitweilige Amtsführung bei den Sekretariatssitzen.