Der Entwurf wird jetzt an die Gesetzgebungskommission des Landtags weitergeleitet, die den Entwurf vor der Diskussion im Plenum behandeln wird.Die GIS ersetzt nicht nur die "alte" staatliche IMU, sondern auch die von Rom auf den Weg gebrachte Tasi.Für Wohnungsbesitzer ist ein Steuerfreibetrag vorgesehen, der der Steuerschuld für eine Standardwohnung der Katasterklasse A2, sieben Räume, entspricht. Damit soll eine Erstwohnung mit 110 Quadratmetern von der GIS befreit werden. Für gewerblich genutzte Immobilien wird der GIS-Satz maximal 0,56 Prozent des Katasterwerts betragen, was einer Einsparung der Unternehmen von rund einem Viertel ihrer Immobiliensteuer entspricht.Zum Gesetzentwurf liegen mittlerweile die Gutachten des Rats der Gemeinden und des Familienbeirats vor; er wird aber auch den Sozialpartnern vorgestellt, während die Steuer- und Wirtschaftsprüfer die technischen Aspekte unter die Lupe nehmen. "Damit das Gesetz baldmöglich verabschiedet werden kann, hat die Landesregierung aber jetzt bereits formell 'Ja' zum Entwurf gesagt und diesen mitsamt der schon eingetroffenen Gutachten und Stellungnahmen der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtags übermittelt", so Landeshauptmann Arno Kompatscher am Dienstag.