Der II. Gesetzgebungsausschuss hat am Mittwoch den <a href="http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/akte/angaben_akt.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=578035&blank=Y" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Landesgesetzentwurf Nr. 42/19</a> – Landesenergieeinkommen (Abg. Nicolini) – behandelt und nach Abschluss der Generaldebatte den Übergang zur Artikeldebatte mit 3 Ja (Peter Faistnauer, Riccardo Dello Sbarba und Andreas Leiter Reber) und 4 Gegenstimmen (Franz Locher, Magdalena Amhof, Helmut Tauber und Manfred Vallazza) abgelehnt.<BR /><BR /> Der Gesetzentwurf sieht einen öffentlichen Fonds vor, über den vor allem Haushalten mit niedrigem Einkommen für 9 oder mehr Jahre unentgeltlich Fotovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden sollen. <BR /><BR />Wie Ausschussvorsitzender Franz Locher berichtet, war die Mehrheit im Ausschuss nicht der Meinung, dass dies Aufgabe der öffentlichen Hand sei: „Dazu gibt es Angebote von Privatunternehmen, und durch den Stromaustausch ist auch die Rentabilität für den Nutzer gegeben. Außerdem wäre bei einer Forcierung dieses Angebots noch die Frage der Leitungs- und der Speicherkapazität offen.“<BR /><BR />Der <a href="http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/akte/angaben_akt.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=602228&blank=Y" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Landesgesetzentwurf Nr. 51/20</a> - Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer“ (eingebracht von den Abg. Manfred Vallazza, Franz Locher und Josef Noggler) – konnte hingegen nicht behandelt werden, da das Gutachten des Rates der Gemeinden zum Landesgesetzentwurf noch nicht vorliegt. <BR />