Mittwoch, 11. September 2013
Gewählt wird auch in Spitälern und Pflegeanstalten
Wenn am 27. Oktober der neue Südtiroler Landtag gewählt wird, sind auch die Insassen von Krankenhäusern oder Pflegeanstalten zur Stimmabgabe zugelassen. Dafür sind allerdings einige "Vorarbeiten" nötig.
stol