Erst 2021 hatte Österreich mit dem sogenannten „Raserpaket“ die Strafen drastisch erhöht – seitdem können im Extremfall bis zu 5000 Euro Bußgeld für Tempoverstöße fällig werden. Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 Stundenkilometern müssen Autofahrer mindestens 150 Euro bezahlen. Nun legt das Nachbarland nach. <BR /><BR /><BR />Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Raser sogar mit Beschlagnahme des Autos bestraft werden können. Diese trifft bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts zu. <BR /><BR />Wenn ein Autofahrer bereits eine einschlägige Vorstrafe hat, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall des Fahrzeugs schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 Stundenkilometer innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der Österreichische Automobilclub ÖAMTC. Ihm zufolge können die beschlagnahmten Fahrzeuge in der Folge sogar versteigert werden.<h3> Auch bei Leasing- und Mietautos</h3>Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.<BR /><BR /><b>Wichtig:</b> Diese Maßnahmen gelten auch für Ausländer!<BR /><BR /> Der österreichische Automobilclub ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der neuen Regeln: Es gebe keine Studien darüber, dass härtere Strafen eine höhere Abschreckungswirkung hätten als geringere. Außerdem hat Automobilclub rechtliche Bedenken: „Derart drastische Eingriffe in das Eigentum“ sollten laut einem Clubjuristen „von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“.<BR /><BR />