Dienstag, 26. Januar 2021

GIS: Befreiungen und Begünstigungen für krisengebeutelte Unternehmen

Unternehmen, die 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent verzeichnet haben, kommen in den Genuss einer GIS-Befreiung oder Begünstigung. Die Landesregierung hat die Kriterien festgelegt.

Das Land bietet krisengebeutelten Unternehmen durch die Befreiung oder Reduzierung der Gemeindenimmobiliensteuer GIS eine konkrete Hilfestellung. - Foto: © lpa









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