Die meisten Mitglieder von „südtirol privat“, einer Genossenschaft von rund 900 Privatvermieter im Verband der Privatvermieter Südtirols, seien Einzelbetriebe. Südtiroler Privatvermieter übten ihre Tätigkeit oftmals nebenberuflich aus, steht in der Aussendung. <BR /><BR />„Sie sind Gastgeber mit Herz und Leidenschaft und Unternehmner, die wesentlich zur Wertschöpfung vor Ort beitragen, auch in Meran“, betont Mutschlechner-Seeber. Dennoch seien sie massiv von der GIS-Erhöhung in Meran betroffen, weil sie auf eine Stufe gestellt werden mit Kurzzeitvermietern, die Zweitwohnsitze vornehmlich auf internationalen Buchungsplattformen anbieten, und insbesondere mit jenen Kurzzeitvermietern, deren Abgabenzahlungsmoral von offizieller Seite offensichtlich in Zweifel gezogen wird, so die Aussendung. <h3> Falsche Maßnahmen für durchaus hehre Ziele</h3>Die Anhebung des GIS-Steuersatzes von bisher 0,3 Prozent auf bis zu maximal 2,5 Prozent stellt aus Sicht von „südtirol privat“ eine kaum tragbare wirtschaftliche Belastung der Meraner Privatvermieter dar, für die es noch dazu keinen notwendigen Grund gibt. In den Genuss des Steuersatzes von 0,56 Prozent für jene Zeiträume, in denen eine Auslastung von 50 Prozent bei der Vermietung erreicht wird, werden zudem wohl nur die wenigsten Privatvermieter kommen, so Mutschlechner-Seeber: <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="873314_image" /></div> <BR /><BR /><BR />„Eine Auslastung von 50 Prozent erreichen selbst in der Hotellerie die wenigsten Betriebe.“ Zudem führt die lokale Meraner GIS-Anhebung zu einer deutlichen Wettbewerbsverzerrung zwischen den betroffenen Privatvermieter und jenen aus anderen, insbesondere den umliegenden Gemeinden.<BR /><BR />„Abgabenhinterziehung zu unterbinden und der Wohnungsknappheit in Meran zu begegnen sind durchaus hehre Ziele. Die Meraner Privatvermieter sind aber die falschen Adressaten, sie haben weder mit dem einen noch dem anderen zu tun. Dennoch sind sie von der neuen GIS-Regelung massiv betroffen und werden zudem unter Generalverdacht gestellt, keine oder zu wenig Abgaben zu zahlen“, kritisiert Mutschlechner-Seeber.<h3> Mindestauslastung: Grenzwert von 20 Prozent muss bleiben</h3>Jene, die Wohnungen und Zimmer nur kurzzeitig vermieten und dazu insbesondere die großen internationalen Buchungsplattformen nutzen, werden die durch die GIS-Steuersatzanhebung entstehenden Mehrkosten wohl auf die Tagesmietpreise aufschlagen. Bisher an Urlauber vermieteter Wohnraum werde dadurch wohl kaum für den lokalen Immobilienmarkt mobilisiert, heißt es in der Aussendung.<BR /><BR /> Die Südtiroler Privatvermieter hingegen, die Wohnungen und Zimmer als professionelles Urlaubsangebot vermieten und einen Teil ihres Lebensunterhaltes mit dieser Tätigkeit verdienen, Buch führen und Steuern zahlen, die Südtiroler Wirtschaft ankurbeln und den hervorragenden Ruf und die Tourismusgesinnung Südtirols als Tourismusdestination stärken, bleiben jedoch auf den Mehrkosten der GIS-Steuererhöhung sitzen, wird seitens der Genossenschaft „südtirol privat“ betont. <BR /><BR />„Wenn man wirklich die Kurzzeitvermieter im Auge hat und den schwarzen Schafen unter ihnen auf die Spur kommen will, warum setzt man dann bei den ,gewerblichen‘ Privatvermietern in Meran an?“, fragt Mutschlechner-Seeber. Sie appelliert an die Meraner Stadtführung, ihre Regelung betreffend die GIS zu überdenken und auf jene auszurichten, die seitens der Stadt Meran wohl tatsächlich gemeint sind, hingegen die Südtiroler Privatvermieter, die hart und ehrlich arbeiten und ihre Abgaben leisten, davon auszunehmen, so wie auch die Urlaub am Bauernhof-Betriebe ausgenommen sind. <BR /><BR />Ebenso sei der Auslastungsgrad von 50 Prozent zu überdenken, da dieser eine unüberwindbare Hürde für diese kleinen Betriebe ist, so Mutschlechner-Seeber: „Das ist der vom Land Südtirol maximal gewährte Grenzwert. Bisher lagen wir bei 20 Prozent, das soll auch weiterhin so bleiben“.