Für Wohnungen und Zimmer, die an Urlauber vermietet werden, wird künftig der GIS-Steuersatz von 0,56 Prozent – wie fürs Gastgewerbe – statt 0,3 angewandt. Und dies auch nur, wenn die Gästebleiben mindestens zu 50 Prozent des gemeldeten Zeitraums ausgelastet sind. Sonst steigt der GIS-Satz empfindlich. „Wir wollen verhindern, dass Wohnungen als Privatzimmervermietung deklariert werden, um weniger GIS zu zahlen – Wohnungen, die uns für den normalen Mietmarkt fehlen“, sagt Vizebürgermeisterin Katharina Zeller.<BR /><BR />Es seien gut 450 Wohnungen in Meran, die mittels Tätigkeitsbeginnmeldung (SUAP) als Privatzimmervermietung deklariert seien, sagt Andrea Moro, Direktor des Gemeindeamtes Steuern und Gebühren. <BR /><BR />Da das Land mit seinem Stabilitätsgesetz vom vergangenen 23. Dezember es den Gemeinden ermöglicht hat, innerhalb März den GIS-Steuersatz für sogenannte Privatzimmervermietung über Plattformen wie Booking oder Airbnb auf 0,56 Prozent zu erhöhen und damit einhergehend auch die Mindestauslastung, hat dies der Stadtrat gestern getan. <BR /><BR />Künftig müssen Kurzzeit-Vermieter von Wohnungen und Privatzimmern einen GIS-Satz von 0,56 Prozent zahlen und nicht 0,3 Prozent wie Urlaub am Bauernhof. Diese Beherbergungsart durfte per Landesgesetz von den Gemeinden nicht angetastet werden. Damit diese SUAP-Meldung nicht pro forma erfolgt, wurde gestern vom Stadtrat festgelegt, dass kurzzeitvermietete Wohnungen und Zimmer mindestens 50 Prozent der Zeit ausgelastet sein müssen.<BR /><BR />„Die Höchstauslastung errechnet sich aus der Bettenanzahl mal 365 Tage für eine Ganzjahrestätigkeit. Es können aber auch kürzere Zeitabschnitte gemeldet werden“, sagt Moro. In diesem Fall bezahlt der Privatzimmervermieter 0,56 Prozent GIS für die „Saison“, und den normalen GIS-Satz von 1,01 Prozent für den restlichen Zeitraum. Kann der Vermieter die Mindestauslastung aber nicht nachweisen, muss er für das gesamte Jahr 2023 den GIS-Satz von 1,01 Prozent zahlen. Bleibt er 2024 wieder darunter, werden 2,5 Prozent GIS fällig. „Dass die Wohnungen und Zimmer tatsächlich belegt sind, können wir anhand der Ortstaxen-Abgabe kontrollieren“, sagt Moro.<BR /><BR />„Mit dieser Erhöhung der GIS-Sätze und der Einführung der Mindestauslastung wollen wir verhindern, dass höhere GIS-Sätze umgangen und Belegungen nicht gemeldet werden. Es geht uns einfach darum, dass wir der herrschenden Wohnungsnot so den Riegel vorschieben“, sagt Vizebürgermeisterin Katharina Zeller. <BR /><BR />„Wir sind überzeugt von diesem Beschluss. Auch die 50 Prozent Mindestauslastung ist gerechtfertigt, denn Meran ist eine beliebte Touristen-Stadt“, unterstreicht Finanzstadtrat Nerio Zaccaria.