Mit 1. Jänner greift in Gemeinden mit Wohnungsnot die Super-GIS auf unvermietete Wohnungen von 2,5 Prozent. Um sie zu umgehen, wichen Wohnungsbesitzer bis zum Bettenstopp auf Kurzzeitvermietung aus. Für Privatzimmervermietung fällt seit 2014 nur eine GIS von 0,2 Prozent an. Damit liegt der Hebesatz deutlich unter jenem für die normale Langzeitvermietung von 0,68 Prozent und jenem des Gastgewerbes. <BR /><BR /> Nun soll sich das ändern. Im Finanzgesetz zum Landeshaushalt sieht die Landesregierung eine Anhebung der GIS für Privatzimmervermieter auf 0,56 Prozent vor. Damit erfolge eine Gleichbehandlung aller Beherbergungsbetriebe. In Gutachten geht der Rat der Gemeinden sogar noch einen Schritt weiter: Man sei mit der GIS-Erhöhung einverstanden, wolle diese aber nicht als Muss-Bestimmung. Zumal es touristisch stärker und schwächer entwickelte Gemeinden gebe, sollte den Gemeinden vielmehr die Möglichkeit der höheren Besteuerung eingeräumt werden. Und zwar nicht nur für Privatvermietung, sondern auch für Urlaub am Bauernhof. <h3> Noch ist nichts fix</h3>„Ich bin überrascht vom Gutachten, doch noch ist nichts entschieden“, sagt Agrar- und Tourismuslandesrat Arnold Schuler. Man habe die Erhöhung bei den Privatzimmervermietern zwar „auf die Reise“ zu Landtag und Gemeinden geschickt. Entschieden werde aber in der SVP-Fraktion. „Neben einer höheren Besteuerung nur für Kurzzeitmiete und dem Vorschlag der Gemeinden gibt es auch die Null-Option – also alles lassen, wie es ist, weil jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für mehr Steuern ist.“<BR /><BR />Das Gutachten der Gemeinden wurde gestern allen Abgeordneten im Landtag zugestellt. „Mich wundert, dass die Landesregierung in Zeiten wie diesen Klein- und Mittelbetriebe zur Kasse bitten will, wo doch ganz Europa angesichts explodierender Kosten an Entlastungen denkt“, so Freiheitlichen-Obmann Andreas Leiter Reber.