Welche das sind und bei welchen Freizeitaktivitäten die Neuerungen nicht gelten.<BR /><BR />Neuerung für Chöre und Musikkapellen: Singende und musizierende Schüler aller Schulstufen, die sich in den Schulen an den Nasentests beteiligen, können künftig an Proben ihrer Chöre und Musikkapellen teilnehmen, ohne sich einem erneuten Test unterziehen zu müssen. Dafür müssen sie lediglich eine Bescheinigung der Lehrer oder Schule über die Teilnahme am Screening vorweisen. „Dies gilt auch für Feuerwehrproben“, so Landesrat Arnold Schuler.<BR /><BR />Diese Änderung an der Anlage A des Landesgesetzes beschloss gestern die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer. Nötig wurde sie, weil der Sanitätsbetrieb keine kostenlosen Tests mehr an Vereine und Verbände liefert.<BR /><BR />„In Absprache mit den Vereinen sind wir übereingekommen, am Grünen Pass als Voraussetzung für die Teilnahme an Proben festzuhalten“, so Achammer. Nach wie vor sind Nasentests vor den Proben als Alternative möglich. „Aber auf eigene Kosten.“<BR /><BR />Die zweite Alternative gilt für Jugendliche. Demnach können Schüler, die bei den regelmäßigen Screenings mit Nasentests an den Schulen mitmachen, an den Proben teilnehmen, ohne sich dafür einem erneuten Test unterziehen zu müssen. Freilich muss die Teilnahme an den Tests in der Schule bestätigt werden. Und zwar von der Lehrperson oder der Schule. Probleme sieht Achammer dabei keine: „Es ist nicht einzusehen, dass Schüler oft am selben Tag 2 Tests machen müssen, nur um zu musizieren.“<BR /><BR />„In Analogie gilt der Beschluss auch für Feuerwehrproben“, stellte Landesrat Arnold Schuler gestern Abend klar.<BR /><BR />Anders ist die Sachlage beim Sport: Während bei Musik- und Chorproben nur das Land den Grünen Pass vorsieht, ist er bei jeder Hallensportart vom Staat vorgeschrieben. Rechtlich ist es also nicht möglich, mit Nasentests der Schule am Sport in der Halle teilzunehmen. <Rechte_Copyright></Rechte_Copyright>