"Mit allen nur erdenklichen Mitteln haben die Südtiroler Volkspartei und der Landeshauptmann versucht, die Ergebnisse, die eine paritätischen Kommission nach den Vorgaben des „Durnwalder-Fitto-Abkommens“ ausgearbeitet hat, in Frage zu stellen", so die Grünen. Nun könne sich ein Urteil des Verfassungsgerichts als Bumerang erweisen und jeden Handlungsspielraum für einen vernünftigen Kompromiss zunichte machen. "Das Land ist aufgefordert, ehestens die bestehenden Bestimmungen abzuändern und dabei das Auswahlverfahren, nach dem die Durnwalder-Fitto-Kommission vorgegangen ist, gesetzlich zu verankern", betonen die Grünen. Das dabei verwendete Kriterium der Zwei- und Dreisprachigkeit ermögliche zum einen eine großzügige und sinnvolle Lösung, zum anderen habe bereits die Kommission in ihrer überarbeiteten Liste obsolete Namen gestrichen.