„Die Landesregierung weigert sich beharrlich, im Streit innerhalb des LVH Position zu beziehen und vermittelnd bzw. klärend tätig zu werden. Das ist bedauerlich, denn allein schon angesichts der hohen Landesbeiträge wäre es vordringlich, mit entschiedener Intervention auch zu Lasten langjähriger Parteisoldaten die Situation zu klären. Vorab aber hat die Landesregierung die Pflicht, den Gründen der hohen Defizite der Service-Genossenschaft kontrollierend nachzugehen, was bis dato trotz Zuständigkeit des Landes offenbar nicht erfolgt ist“, betonen Heiss und Dello Sbarba.- Die zuständige Landesabteilung 34 verfüge über umfassende Kontrollbefugnisse und „hätte im Falle der LVH-Servicegenossenschaft wegen schwer wiegender Unregelmäßigkeiten und Defizite längst tätig werden müssen“. Heiss und Dello Sbarba wollen nun von der Landesregierung wissen, weshalb es bisher zu keiner Intervention gekommen sei und wann die Landesregierung die zuständige Landesabteilung auffordere, die Aufsichtspflicht des Landes geltend zu machen.