<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/bettenstopp-ueberraschung-im-gesetzgebungsausschuss" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> hatte der Gesetzgebungsausschuss am Mittwoch ein negatives Gutachten zu den Änderungen abgegeben – Landtagsvizepräsident Arnold Schuler enthielt sich der Stimme.<BR /><BR />Diese nun genehmigten Ausnahmebestimmungen gelten für alle Gemeinden – nicht nur für strukturschwache oder abwanderungsgefährdete Kommunen. Eine Ausnahmebestimmung sieht vor, dass Bettenrechte am 30. September nicht verfallen, wenn ein Bauherr einen Bautitel hat – also eine Baugenehmigung – und eine wesentliche Variante vornimmt. <BR /><BR />„Das kann bei diesem neuen Landesgesetz schon bald einmal der Fall sein“, meint Walcher. „Da muss man nicht weiß Gott wie viel ändern. Bei der heutigen Regel würde man damit dann alle Betten verlieren“, gibt der Landesrat zu bedenken. Bei der Umsetzung von der Theorie in die Praxis habe sich gezeigt, „dass wir hier eine Klarstellung machen müssen“, rechtfertigt Walcher den Beschluss. Solche Varianten könnten sowohl auf Initiative des Bauherrn erfolgen oder aber, weil es die Gemeinde fordere. Bauamt und Baukommission müssen die Variante dann genehmigen.<BR /><BR />Eine weitere Änderung des Bettenstopps betrifft Rechtsstreitigkeiten: Nach dem 30. September kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die sich über Jahre hinziehen, erklärt Walcher. Auch in diesem Fall sollen die Bettenrechte nicht automatisch verfallen. Dafür gibt es aber kein Gästebett mehr oder weniger, stellt der Landesrat klar. „Wenn jemand den Prozess verliert, dann sind die Betten weg. Gewinnt er am Ende den Prozess, dann bekommt er genau die Betten, die er mit einem Bautitel bekommen hat“, sagt Walcher. Wenn aus welchem Grund auch immer ein Bautitel ausgesetzt werde, sei derzeit nicht klar, was mit den Betten geschehe. „Und da wollen wir Klarheit schaffen“, erklärt der Tourismus-Landesrat.<h3> Mehrheit der Gemeinden will Frist verlängern</h3>Laut Gemeindenchef Dominik Oberstaller haben von 56 strukturschwachen und abwanderungsgefährdeten Gemeinden etwa 39 eine ausgewiesene Tourismuszone. Bei diesen herrsche mehrheitlich die Tendenz vor, die Frist für die Realisierung von Gästebetten über den 30. September hinaus zu verlängern. „Das war zu erwarten – viele sind froh um jede Nächtigung“, berichtet Oberstaller.