"Die Einkommenserhebung wurde mit einer Durchführungsverordnung der Landesregierung beschlossen", erklärte Landesrat Hans Berger heute nach der Sitzung der Landesregierung. Das Land werde nach dem heutigen Startschuss mit den nötigen Vorbereitungsarbeiten beginnen, kündigte der Landeshauptmann-Stellvertreter an. Jetzt müssten Bestimmungen angepasst und Datenbanken vorbereitet werden.Berger leitete die Sitzung stellvertretend für Landeshauptmann Durnwalder, der im Urlaub ist.Mit der Einkommensbewertung können die Landesämter ab dem kommenden Jahr auf einen Blick überprüfen, wieviel ein Bürger, der um Leistungen des Landes ansucht, verdient und besitzt, ob er Anspruch auf die gewünschte Leistung hat und falls ja, wieviel er bekommt.Damit soll erreicht werden, dass für alle dieselben Kriterien gelten und dass Missbrauch künftig schwieriger wird.Die Einkommenserhebung soll auch für weniger Bürokratie sorgen, da sie einen kompletten Überblick über die finanzielle Situation einer Person gibt. Bürger müssen zudem künftig nur einmal im Jahr ihre Einkommens- und Vermögensangabe machen und nicht bei jedem einzelnen Gesuch neu. Die Einkommenserhebung ist jedoch nicht Pflicht. Wer nicht um Beiträge beim Land ansucht, muss keine Angaben machen. Erhebung für Leistungen des Landes im Gesundheitsbereich und SozialwesenEingeführt wird die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserfassung (EEVE) ab dem 1. Juli 2011 vorerst für Leistungen des Landes im Gesundheitsbereich und Sozialwesen. Anschließend wird sie - nachdem das Land erste konkrete Erfahrungen mit der EEVE gemacht hat - auf andere Bereiche ausgedehnt. Bei der Erhebung wird zwischen Lohnabhängigen und Unternehmern unterschieden: „Bei Lohnabhängigen werden nur 90 Prozent des Lohns gewertet“, erklärte Berger.Bei Selbstständigen wird das Einkommen bei der EEVE nicht niedriger angesetzt, als das eines Facharbeiters aus dem jeweiligen Bereich. Liegt das tatsächliche Einkommen des Selbstständigen unter dieser Schwelle, muss dies nachgewiesen werden.Für das Einkommen aus Landwirtschaft wird ein Standardeinkommenswert pro Großvieheinheit bzw. pro Hektarertrag für Obst- und Weinbau sowie Forstwirtschaft angewandt. Für den Einbringer der Verordnung, Soziallandesrat Richard Theiner, ist das Ziel von EEVE „soziale Gerechtigkeit, sowie Transparenz und spürbar weniger Bürokratie. Wir haben das Regelwerk gemeinsam mit Gewerkschaftsvertretern und Wirtschaftsverbänden erarbeitet und wir überprüfen es weiterhin gemeinsam.“ rb/ba