Mittwoch, 20. September 2023

Grünes Licht für Landesgesetz zu Unesco-Anerkennungen

In seiner Sitzung am 18. September hat der italienische Ministerrat die beiden neuen Landesgesetze „UNESCO-Anerkennungen“ und „Kulturgüter“ nicht angefochten. Mit dieser Entscheidung ist die letzte Hürde genommen worden, betont die verantwortliche Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.

Mit dem Landesgesetz soll eine effiziente Koordination der bestehenden Anerkennungen möglich sein. - Foto: © ANSA / UFFICIO STAMPA COMUNE DI VENEZIA

Am 06. Juli hat der Südtiroler Landtag den Gesetzesentwurf zur Koordinierung von UNESCO-Anerkennungen genehmigt. Seit fast 2 Jahrzehnten widmet sich die Landesabteilung für „Natur, Landschaft und Raumentwicklung“ dem Dolomiten UNESCO-Welterbe. Das Gesetz zielt darauf ab, aufbauend auf diesen Erfahrungen, eine effiziente und koordinierte Führung ebenso wie eine Weiterentwicklung der UNESCO-Anerkennungen im Land zu gewährleisten.

Das Gesetz enthält Bestimmungen für eine effiziente Koordination und Führung der bestehenden Anerkennung, damit ihre Weitergabe an die zukünftigen Generationen gewährleistet werden kann. Gleichzeitig regelt es die Förderung neuer Bewerbungsprojekte in Südtirol.

Landesgesetz für Kulturgüter

Einen Tag später, am 07. Juli, wurde das Landesgesetz für Kulturgüter vom Südtiroler Landtag genehmigt. Das bisherige Regelwerk wurde überarbeitet, um den aktuellen Entwicklungen im Kulturgüterschutz Rechnung zu tragen und klare Ziele für den Schutz der Denkmallandschaft zu formulieren. Das Gesetz umfasst die Erhaltung, die Konservierung, die Pflege, die Erforschung, Vermittlung und Aufwertung der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter in Südtirol im Rahmen der primären Zuständigkeit und umfasst insgesamt 60 Artikel.

Es legt besonderen Wert auf den Forschungsauftrag des Landesdenkmalamtes und die Digitalisierung im Zusammenhang mit Kulturgütern. Neben den Beiträgen für die denkmalgeschützten Kulturgüter sind zudem auch Prämien und Beiträge für die Erhaltung, Restaurierung und Instandsetzung von nicht unter Denkmalschutz stehenden Kunstwerken am Bau, von Kleindenkmälern und Strohdächern vorgesehen.

„Den Schutz unserer wertvollen Kultur- und Naturlandschaften haben wir durch das neue Kulturgütergesetz sowie das UNESCO-Gesetz gestärkt“, erklärt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer, „Die Zustimmung des Ministerrats unterstreicht die Relevanz dieser Gesetze. Jetzt kann die Umsetzung beginnen.“

stol

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