Dies berichtet Manfred Vallazza, zusammen mit Brigitte Foppa einer der Einbringer des Gesetzes zur Herkunftangabe, nach der Sitzung der SVP-Fraktion am gestrigen Montag. <BR /><BR />In der Tat hatte der Gesetzesentwurf für herbe Polemiken gesorgt, seit er zu Jahresende einstimmig vom zuständigen Gesetzgebungsausschuss durchgewunken worden war. Plötzlich liefen HGV und hds Sturm: Zu bürokratisch, zu aufwändig sei das Gesetz. Zudem sah es lange Zeit so aus, als müsste der Entwurf zur einer 3-monatigen Vorab-Prüfung nach Brüssel geschickt werden.<BR /><BR />„Fakt ist, dass das Gesetz nicht 3 Monate von Brüssel geprüft werden muss. Dies wäre nur bei verpackten Lebensmitteln nötig gewesen“, sagt Vallazza. Im April nun soll das Gesetz vom Landtag genehmigt werden.<h3>Gastronomen de facto ziemlich frei</h3>Konkret sieht der Gesetzesentwurf die verpflichtende Herkunftangabe von Fleisch, Eiern und Milchprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung vor. Von Bar bis Restaurant, Mensa, Kantine bis hin zur Würstchenbude und dem Buschenschank sind somit alle betroffen.<BR /><BR />Allerdings sind die Gastronomen ziemlich frei, was ihre Angaben betrifft. De facto reicht auch schon die Angabe, dass z.B, Fleisch aus der EU oder Nicht-EU stammt. Möglich sind natürlich genauere Angaben von Herkunftsland, Region bis hin zum Hof. Strafen jedenfalls werden bereits mit der Angabe EU/Nicht-EU vermieden.