Und zwar ohne dass dieser Landeszuschuss zum Jahreseinkommen zählt, welches für den Erhalt der staatlichen Rente herangezogen wird. <BR />Die andere Durchführungsbestimmung regelt hingegen die Vermögensübertragung bei ehrenamtlichen Vereinen, die vom staatlichen Register RUNTS ins Landesregister wechseln.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1293120_image" /></div> <BR /><BR />Was die betroffenen Rentner betrifft, zu denen beispielsweise auch Invaliden zählen, so wären diese mit der bisherigen Regelung Gefahr gelaufen, durch diese Unterstützungsleistung des Landes auf ein so hohes Jahreseinkommen zu kommen, dass ihnen die staatliche Sozialrente nicht mehr ausbezahlt wird. So geschehen in Friaul. Nun muss noch der Ministerrat diese Durchführungsbestimmung genehmigen, sagt SVP-Senator Meinhard Durnwalder. Soziallandesrätin Rosmarie Pamer spricht von einem „wichtigen Schritt“ und ASGB-Chef Tony Tschenett von einer „positiven Nachricht“. <h3> Mit INPS muss Auszahlungsdatum vereinbart werden</h3>Nach der Genehmigung durch den Ministerrat wird dann mit dem INPS das Auszahlungsdatum vereinbart, kündigt Pamer an. „Südtirol wäre die erste Provinz, die eine solche Durchführungsbestimmung erhält.“<BR /><BR />Genehmigt wurde auch die Durchführungsbestimmung, welche die Übertragung der Vermögenswerte von ehrenamtlichen Organisationen regelt, die vom staatlichen Register RUNTS in das Landesregister wechseln. Diese Bestimmung wurde notwendig, weil die römische Regierung das Landesgesetz zum Ehrenamt in diesem Punkt angefochten hatte.<BR /><BR />Man einigte sich darauf, dass Südtiroler Vereine beim Übergang vom RUNTS in das Landesregister eine Eigenerklärung abgeben müssen, wonach staatliche Begünstigungen – etwa Einnahmen aus der 5-Promille-Regelung oder Spenden – in die laufenden Ausgaben des Vereins eingeflossen sind. Ohne diese Durchführungsbestimmung hätten die Vereine bei einem Wechsel ins Landesregister zunächst ihren Vermögenszuwachs seit der Gründung abgeben müssen – ein erheblicher finanzieller Verlust für viele Organisationen.<h3> Durnwalder: Für Südtirol ein völlig unlogisches Prinzip</h3>„Dieses Prinzip wollte man in Rom unbedingt beibehalten – für uns in Südtirol wäre das jedoch völlig unlogisch gewesen“, betont Durnwalder. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass beim Wechsel vom Staats- in das Landesregister lediglich die Vermögenswerte aus den Jahren im RUNTS berücksichtigt werden. Eine mögliche Vermögensabgabe beschränkt sich somit auf staatliche Förderungen, etwa aus der 5-Promille-Regelung.<BR /><BR />„Wenn beispielsweise Einnahmen aus der 5-Promille-Regelung für laufende Vereinsausgaben verwendet wurden, muss aber kein Vermögen abgegeben werden“, erklärt Durnwalder. In diesem Fall können die Vereine ohne Vermögensabgabe aus dem RUNTS austreten und ins Landesregister wechseln. „Damit ist nun auch der Weg für das Südtiroler Landesregister geebnet“, so Durnwalder weiter.<BR /><BR />Vor der endgültigen Umsetzung muss jedoch noch der Ministerrat zustimmen. „Wir haben positive Gutachten sowohl vom Arbeitsministerium als auch vom Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten“, zeigt sich der SVP-Senator jedenfalls zuversichtlich.