Hintergrund dazu ist ein Gerichtsurteil, gegen das die Gemeinde bereits Rekurs eingelegt hat. Kritik zur neuen Verordnung kommt von Teilen der Opposition. <BR /><BR />Mit 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Brixner Gemeinderat Ende Jänner eine Änderung der Gemeindeverordnung über die Standortbestimmung von Kommunikationsstrukturen beschlossen. <BR /><BR />Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Bozen vom Juli 2024 musste die Gemeinde Brixen die bisher geltende Gemeindeverordnung abändern. Die nun gültige Verordnung sieht vor, dass der Mindestabstand zwischen einem Kommunikationsumsetzer und sensiblen Strukturen wie Krankenhäusern von 100 auf 50 Meter reduziert wird. Das Gericht hatte der Klage eines Mobilfunknetzbetreibers stattgegeben; die Gemeinde Brixen hat das Urteil beim Staatsrat angefochten.<BR /><BR />Konkret möchte ein Mobilfunknetzbetreiber auf dem Dach der Kletterhalle „Vertikale“ eine Sendeanlage errichten. <BR /><BR />Zum Schutz der Öffentlichkeit sieht die geltende Regelung – wie bisher – vor, dass der Antragsteller neben den geltenden Bestimmungen unter anderem eine Unbedenklichkeitserklärung der Landesumweltagentur einholen muss. „Mit einer möglichst genauen Verordnung wollen wir als Gemeinde das Thema im Sinne der Bürger regeln“, so Natter. <BR /><BR />Fakt sei aber auch, dass mit einem neuen Umsetzer eine bessere Signalversorgung im Stadtgebiet erreicht werden könne. Stadtrat Natter sagt: „Wenn in einer Zone ein unzureichender Empfang bewiesen ist, kann die Gemeinde die Umsetzer nur dann verhindern, wenn sie Alternativen zu den Standorten vorschlägt. Mit dem 100-Meter-Abstand war es uns nicht möglich, Telekommunikationsinfrastrukturen in der Altstadt zu genehmigen.“<BR /><BR />Kritik an der beschlossenen Gemeindeverordnung kommt von der Gemeinderatsfraktion Team K. In einer Stellungnahme schreiben Gemeinderätinnen Elisabeth Fulterer, Verena Waldboth und Sabine Mahlknecht: „Die Gesundheit der Bevölkerung muss oberste Priorität haben und sollte von den gewählten Volksvertretern gefördert und nicht gefährdet werden. Dies gilt umso mehr, wenn es um die Gesundheit von besonders schutzbedürftigen Menschen wie Kindern und Jugendlichen geht“, schreiben ihre Fraktionskolleginnen Verena Waldboth und Sabine Mahlknecht. <BR /><BR />Das Berufungsverfahren läuft, die mündliche Verhandlung ist für den 27. Februar, also kommenden Donnerstag, angesetzt. „Derzeit sind wir verpflichtet, das erstinstanzliche Urteil umzusetzen“, erklärt Stadtrat Natter. Und, so Natter: „Die Gemeinde Brixen war eine der ersten, die eine Verordnung zur korrekten Ansiedlung von Telekommunikationsinfrastrukturen gemäß dem Staatsgesetz vom 22.02.2001, Nr. 36, verabschiedet hat, um die Belastung durch elektromagnetische Felder zu minimieren. Die in Italien geltenden Qualitätsgrenzwerte sind die strengsten in Europa, derzeit bei 15 Volt pro Meter, während der empfohlene Wert in Europa bei 60 Volt pro Meter liegt.