Der VdS sei federführend an der Erstellung des Entwurfes beteiligt gewesen, so der Landesverband der Sozialberufe, das sei unschwer zu erkennen. „Mit welcher Begründung sollen die Aufgabenzulagen von Behindertenbetreuerinnen, Behindertenerzieherinnen, Sozialbetreuerinnen und Fachkräften für Soziale Dienste, welche in der Tagesbetreuung arbeiten, niedriger sein als in den Seniorenwohnheimen?“, fragen sich Vorstand und Geschäftsführung des Verbandes um Marta von Wohlgemuth. <BR /><BR />Der Prozentsatz der Aufgabenzulagen werde weiter verändert, wenn Behindertenbetreuerin, Sozialbetreuerin, Altenpfleger- und Familienhelferinnen in der Hauspflege arbeiten. Wieder andere Prozentsätze kämen zur Anwendung, wenn diese in teilstationären Diensten oder in der Hauspflege arbeiten. Dabei seien 2021 über 287.812 Stunden bei 6180 betreuten Menschen erbracht worden. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="769604_image" /></div> <BR /><BR />Der höchste Prozentsatz der vorgesehenen Aufgabenzulage entfalle auf Berufsbilder in den Seniorenwohnheimen. „Diese Differenzierungen sind unverantwortlich und werten die Arbeit der Sozialberufe in den ambulanten und teilstationären Diensten ab, obwohl dort insgesamt mehr Menschen versorgt werden als in den Seniorenwohnheimen“, so der Landesverband für Sozialberufe. <BR /><BR />Nicht zuletzt werde den Pflegedienstleiterinnen in den Seniorenwohnheimen eine Aufgabenzulage bis zum Höchstausmaß von 100 Prozent des monatlichen Anfangsgrundgehaltes zuerkannt, in bestimmten Fällen sogar bis 120 Prozent. Pflegedienstleiterinnen hätten sicher eine große Verantwortung, die honoriert werden muss, „das gilt aber auch für die Mitarbeiterinnen, denn eine Pflegedienstleiterin ist immer so gut, wie Ihre Mitarbeiterinnen“, heißt es in der Aussendung. <BR /><BR />„Dieser Teilvertrag ist – auch wenn 50 Millionen Euro, aufgeteilt auf 3 Jahre, nicht ausreichen – zumindest eine Möglichkeit, alle Sozialberufe anzuerkennen.“