Der Wassernutzungsplan wird nun an das paritätische Komitee nach Rom weiter geleitet und geht seiner definitiven Verabschiedung entgegen.„Die Leisetreterei der Landesregierung ist wohl nicht unbeabsichtigt: In dem noch nicht bekannten Entwurf sind zwar einige Flussläufe der hydroelektrischen Nutzung entzogen worden, insgesamt aber wurden allem Anschein nach zahlreiche Gewässer, für die Umweltschutzorganisationen und Fischereiverein weiter gehende Schutzmaßnahmen gefordert haben, nicht unter Schutz gestellt“, befürchten die Grünen. Offen sei auch, ob und in welchem Ausmaß die vorgeschlagenen Änderungen des Umweltbeirats berücksichtigt worden seien. Auch die Forderung, alle unverbauten oder naturnahen Flussabschnitte von der hydroelektrischen Nutzung auszuschließen und unter Schutz zu stellen, sei wohl nur in bescheidenem Maß erfüllt worden. „Beispiele für absolut schutzwürdige Wasserläufe sind der Rambach, der Graubünden mit Südtirol verbindet und alle Kriterien eines Gewässers mit hoher ökologischer, naturprägender und landschaftlicher Bedeutung erfüllt. Deshalb wäre es nur konsequent gewesen, den Flussabschnitt wie in Graubünden unter Schutz zu stellen“, betonen die Grünen. Gleiches gelte für den Schalderer Bach oder bestimmte Ahr-Abschnitte, auf die sich der Druck zunehmend erhöht habe. Auch ein umfassender Gewässerschutzplan stehe immer noch aus, obwohl er laut Gesetz schon seit dem Jahre 2003 vorliegen müsse. Der Gewässerschutzplan und der Gewässernutzungsplan hätten zeitgleich behandelt werden müssen, so die Grünen, und zwar bei Vorrang des Gewässerschutzes vor der landwirtschaftlichen und hydroelektrischen Nutzung. „Das heimliche Durchwinken des Wassernutzungsplans verspricht nichts Gutes: Der Schutz, den er Wasserhaushalt und -läufen bietet, ist schwach, die Ausbeutung wird, so ist zu befürchten, kaum gebremst weitergehen“, heißt es abschließend.