Dieser Termin kann im Falle von Kälte aber vorgezogen werden. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Bürgermeister.<BR /><BR />In Südtirol gehören 22 Gemeinden zur Klimazone E: Bozen, Meran, Leifers, Lana, Tscherms, Burgstall, Nals, Marling, Gargazon, Andrian, Terlan, Algund, Margreid, Pfatten, Salurn, Tramin, Neumarkt, Auer, Kurtinig, Kurtatsch, Karneid und Branzoll. <BR />Alle anderen Kommunen fallen hingegen in die kältere Klimazone F: In allen Gemeinden der Klimazone F gibt es beim Heizen keine Beschränkung – bis auf die Uhrzeit, erklärt der Direktor des Amtes für Luft und Lärm, Georg Pichler. Dort kann das ganze Jahr über die Heizung aktiviert werden – täglich von 5 Uhr bis 23 Uhr.<BR /><BR /> Italien ist in sechs Klimazonen eingeteilt – von A bis F – Südtirols Gemeinden befinden sich allesamt in den beiden kältesten Klimazonen E und F. <h3> <b>Die Regelung in den 22 Kommunen – Klimazone E </b></h3>Die staatliche Regelung sieht vor, dass in der Klimazone E von Mitte Oktober bis Mitte April maximal 14 Stunden am Tag die Heizung eingeschalten werden darf – und auch dies in der Regel nur im Zeitraum von 5 Uhr früh bis 23 Uhr am Abend. Der Bürgermeister kann den Beginn der Heizperiode bei Kälte vorverlegen. Genauso wäre es aber auch möglich, bei einer längeren Wärmeperiode im Oktober diesen Termin auf ein Datum nach dem 15. Oktober festzusetzen. Geheizt werden darf auf maximal 20 Grad plus 2 Grad Messtoleranz. Ausgenommen von diesen Vorgaben sind Krankenhäuser und Pflegeheime, Kindergärten und Kindertagesstätten, Schwimmbäder, Industrie- und Handwerksgebäude. Diese Vorgaben sind seit den Neunzigerjahren auf staatlicher Ebene geregelt – aktuell mit dem Dekret Nr. 74 von 2013.<BR /> Die Heizzeit ist staatlich geregelt – und geht auf eine Regelung aus den 1990er Jahren zurück. Italien war einer der ersten Staaten in Europa, der eine Regelung zur Energieeinsparung getroffen hat, teilt die KlimaHaus Agentur mit. <BR />Dass das Heizen geregelt wird, ist laut KlimaHaus Agentur auch deshalb sinnvoll, weil die Heizung tendenziell sehr früh eingeschaltet wird. <h3> Wer zu früh heizt, riskiert eine hohe Geldbuße</h3>Wer heizt, bevor es in der Gemeinde erlaubt ist, riskiert – zumindest in der Theorie – drakonische Geldbußen von 500 Euro bis 3000 Euro: Dies sieht eine gesamtstaatliche Norm vor, sagt Bozens Vizebürgermeister Stephan Konder. Allerdings seien in den vergangenen Jahren in Bozen keine solche Geldbußen verhängt worden. In der Landeshauptstadt darf laut Bürgermeister Claudio Corrarati seit 6. Oktober geheizt werden, in Leifers hingegen bereits seit 1. Oktober. Vorzeitig geheizt werden darf in Leifers nur dann, wenn der Landeswetterdienst für mindestens drei aufeinander folgende Tage Tiefsttemperaturen unter zehn Grad und Höchsttemperaturen unter 18 Grad vorhersagt. <BR /> In Lana hingegen muss die Temperatur an drei hintereinander folgenden Tagen unter 12 Grad liegen, damit Heizen erlaubt wird, sagt Bürgermeister Helmut Taber.<BR />„Energiesparen umfasst somit nicht nur technische Maßnahmen wie Dämmung oder effiziente Heiztechnik, sondern ebenso die optimale Regelung der Heizzeiten“, betont der Technische Direktor der KlimaHaus Agentur, Ulrich Klammsteiner.