Freitag, 14. April 2023

Herkunftskennzeichnung: Gesetz von Landtag genehmigt

Der Südtiroler Landtag hat am heutigen Freitag das in den vergangenen Wochen heftig umstrittene Gesetz zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln genehmigt.

Künftig gilt also in Gastbetrieben und Mensen die Pflicht, für Fleisch, Eier und Milchprodukte anzugeben, ob diese aus einem EU-Land oder einem Land außerhalb der EU kommen. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Der Landesgesetzentwurf Nr. 122/22 „Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung“ war von den Abgeordneten Manfred Vallazza, Franz Locher, Josef Noggler und Brigitte Foppa im November 2022 vorgelegt worden.

Im Anschluss war eine heftige Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Gesetzes entbrannt. Vor allem der HGV trat als entschiedener Kritiker auf. „Wirte wissen besser als die Politik, was sinnvoll ist“, sagte etwa HGV-Präsident Manfred Pinzger im Interview mit STOL.

Auch der hds sah eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung durchaus kritisch. „Das Ganze könnte sich am Ende als Imageschaden für die Südtiroler Produkte und für die Südtiroler Gastronomie erweisen“, hatte Bobo Widmann, Sprecher Fachgruppe Gastronomie im hds, zu bedenken gegeben. Als Fürsprecher für die Gesetzesinitiative trat hingegen der Bauernbund auf.

Unklar war zudem, ob der Gesetzentwurf zur Notifizierung nach Brüssel muss. Ende März haben die EU und Rom vorab grünes Licht gegeben, sodass das Gesetz „Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Gemeinschaftsverpflegung“ nun vom Landtag genehmigt werden konnte: Mit 22 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde es am Freitag verabschiedet.

Lebensmittel aus „EU“ oder „Nicht-EU“

In dem nun erlassenen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass Gastwirte ihre Gäste über die Herkunft von Fleisch, Eiern und Milch schriftlich in lesbarer und sichtbarer Form durch Aushänge, Hinweise in der Speisekarte oder auf andere geeignete Weise informieren. Dabei reicht die Angabe „EU“, „Nicht-EU“ oder „EU und Nicht-EU“ um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen. Fehlt diese Angabe, ist die Verhängung einer Geldstrafe vorgesehen.

Darüber hinaus wird es freigestellt, ob genauere Angaben zur Herkunft dieser Lebensmittel gemacht werden.

Damit wurde die ursprüngliche Form des Gesetzes aufgeweicht, „aber es geht auch um den Weg des Machbaren – und man bewegt sich hier auf rechtlichem Neuland. Weitere Schritte können folgen, wenn es das Gesetz erst einmal gibt“, erklärt Mitunterzeichnerin Brigitte Foppa.

„Mit dem Gesetz wird ein Prozess in Gang gesetzt, die Gastronomie hat schon damit begonnen, sich mit der Herkunft der Produkte auseinanderzusetzen. Verbraucher werden darüber Bescheid wissen, woher die Lebensmittel auf dem Teller kommen. Damit können sie bewusstere Entscheidungen für Klimaschutz und Tierwohl treffen, wenn sie dies wünschen,“ resümiert Foppa.





pho

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