Wie bekannt geht es in der Autonomie-Reform unter anderem um die Wiederherstellung autonomer Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen, die in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes eingeschränkt worden waren, neuen autonome Zuständigkeiten und die Schutzklausel für die Südtirol-Autonomie.<BR /><BR />„Die Reform ist ein Meilenstein und zugleich ein Ansporn, uns unverzüglich wieder an die Arbeit zu machen, um die neuen Handlungsspielräume mit konkreten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes greifbar zu machen. Es gilt, dies mit mit Verantwortung und Augenmaß zu tun“, unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.<BR /><BR />Die Landesverwaltung arbeite bereits an der Umsetzung der Autonomiereform: In einem ersten Schritt wird auf gesetzgeberischer Ebene der Ministerrat zur Verabschiedung von Entwürfen mehrerer, bereits vorliegender Durchführungsbestimmungen (beispielsweise zum Personalwesen oder den Öffnungszeiten im Handel) aufgefordert.