Stimmberechtigte können mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Eine „Ja“-Stimme bedeutet Zustimmung zur Reform und damit zur Einführung getrennter Laufbahnen für Richter und Staatsanwälte. Eine „Nein“-Stimme bedeutet Ablehnung der Reform und Beibehaltung der derzeitigen Regelung mit gemeinsamer Laufbahn.<BR /><BR />Für die Gültigkeit des Referendums ist kein Mindestquorum erforderlich. Maßgeblich ist die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.<BR /><BR />Die Wahllokale sind heute von 7 bis 23 Uhr sowie am morgigen Montag von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt im jeweils zugewiesenen Wahllokal der Wohnsitzgemeinde. Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder ein gleichwertiges Ausweisdokument sowie der Wahlausweis.<BR /><BR /><i><b>Hier erklärt Elmar Pichler Rolle, worum es genau im Referendum geht:</b></i><BR /><BR /> <video-jw video-id="yXWW7vpp"></video-jw>