Die Wahlbeteiligung am staatsweiten Referendum in Südtirol ist sehr gering. Am ersten Wahltag, am Pfingstsonntag, haben lediglich 10,03 Prozent der Südtirolerinnen und Südtiroler ihre Stimme abgegeben. Das ist weniger als die Hälfte des nationalen Durchschnitts. Italienweit haben am ersten Wahltag 22,73 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.<BR /><BR />Nur die Landeshauptstadt nähert sich den nationalen Werten an: In Bozen hatten bis 23 Uhr 16,26 Prozent ihre Stimme abgegeben.<BR />Ganz anders sieht es in den anderen größeren Städten Südtirols aus, wo die Beteiligung deutlich niedriger blieb: Sterzing kam auf 3,87 Prozent, Brixen auf 4,27 Prozent und Meran auf 4,97 Prozent.<BR /><BR />Damit das Ergebnis des Referendums gültig ist, muss die Hälfte plus eins der Wahlberechtigten an der Wahl teilnehmen.<h3> Die 5 Themen des Referendums</h3><b>Frage 1:</b> Beschäftigte, die vor dem 7. März 2015 eingestellt wurden, können derzeit bei unrechtmäßiger Kündigung wieder eingestellt werden. Für jene, die nach diesem Datum eingestellt wurden und in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten, ist bei unrechtmäßiger Kündigung lediglich eine Entschädigung in Höhe von zwölf bis 36 Monatsgehältern vorgesehen, eine Wiedereinstellung ist ausgeschlossen. Wer mit „Ja“ stimmt, ist für die Möglichkeit einer Wiedereinstellung im Falle von unrechtmäßiger Kündigung.<BR /><BR /><b>Frage 2:</b> Die Entschädigung bei unrechtmäßiger Kündigung ist aktuell in Betrieben mit weniger als 16 Beschäftigten auf maximal sechs bis 14 Gehälter begrenzt. Wer „Ja“ stimmt, ist für die Abschaffung der Obergrenze für Entschädigungen.<BR /><BR /><b>Frage 3:</b> Derzeit dürfen befristete Arbeitsverhältnisse bis zu zwölf Monaten auch ohne Angabe eines sachlichen Grundes abgeschlossen werden. Wer „Ja“stimmt, ist dafür, dass Arbeitgeber für befristete Verträge unter zwölf Monaten eine Begründung vorlegen müssen.<BR /><BR /><b>Frage 4:</b> Derzeit ist die Haftung des auftraggebenden Unternehmens bei Arbeitsunfällen infolge von Sicherheitsmängeln nur auf sogenannte „allgemeine Risiken“ beschränkt. Für „spezifische Risiken“ haftet das Hauptunternehmen nicht. Das bedeutet: Verunglückt ein Beschäftigter eines Subunternehmens und wird der Schaden nicht vom INAIL (staatliche Unfallversicherung) gedeckt, kann dieser den direkten Arbeitgeber (Subunternehmen), nicht aber das auftraggebende Unternehmen, zur Verantwortung ziehen. Wer „Ja“ stimmt, ist für die Ausdehnung der Haftung.<BR /><BR /><b>Frage 5:</b> Derzeit müssen Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger mindestens zehn Jahre legal in Italien leben, bevor sie die Staatsbürgerschaft erhalten können. Wer „Ja“ stimmt, ist dafür, den Erwerb bereits nach fünf Jahren legalen Aufenthalts zu ermöglichen.