Die Ermittler werfen ihm das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor. Konkret soll er am 22. Juni 2023 während einer laufenden Bundestagssitzung einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit der verbotene Geste begrüßt haben.<BR /><BR />Moosdorf wies die Vorwürfe als „absurd“ zurück. Die 200 Seiten starke Akte fuße auf den Aussagen genau einer Person, einer Ex-SPD-Abgeordneten, teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit. <BR /><BR />„Alle unmittelbaren Zeugen, Garderobenfrauen, die Bundestagspolizei, Passanten, Pförtner und Gäste, zusammen acht Personen, verneinen allesamt die Darstellung der Anzeige.“<BR /><BR />Moosdorf hatte zuletzt auch innerhalb der Fraktion Ärger. Der ehemalige außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion wurde Mitte September dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.