Lange angekündigt, wird mit dem Haushaltsgesetz die Gleichstellung zwischen Kurzzeitvermietung an Touristen und Langzeitvermietung vorzogen. „In jeder Gemeinde zahlen Kurzzeitvermieter künftig mindestens gleich viel GIS wie jene die Wohnraum langfristig an Ansässige vergeben – auf jeden Fall aber 0,56 Prozent“, so Kompatscher. <BR /><BR /><i>Wie finden Sie das? Stimmen Sie ab!</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="286561" data-topic="interests-properties-sp" data-autoplay></div></div> <BR /><BR />Weil das Land den 2. Teil seines Versprechens, die GIS auf Langzeitvermietung zu senken, nicht einlöst, hat dies zur Folge, dass Kurzeitvermieter in Bozen 0,9 Prozent GIS zu zahlen haben.<BR /><BR />Doch selbst diese verteuerte GIS gibt es nur, wenn Kurzzeitvermieter eine Auslastung erreichen, welche die Gemeinde bei 10 bis 40 Prozent ansetzen kann. Wird die Auslastung nicht erreicht, ist mit 2,5 Prozent die Super-GIS fällig.<BR /><BR />Ziemlich überraschend steigt auch die GIS für den Urlaub am Bauernhof – und zwar landesweit auf 0,56 Prozent. Ausnahmen gibt es nur für Höfe mit Erschwernispunkten.<BR /><BR /><b> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/hoehere-gis-sowohl-fuer-kurzzeitvermieter-als-auch-fuer-urlaub-am-bauernhof" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Nähere Informationen zum Thema lesen Sie hier.</a></b>